Sind Sie bereits über längere Zeit krank, können Sie mit der Nahtlosigkeitsregelung für Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rentenzahlung überbrücken.

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit kann die Bezugsdauer von Krankengeld auslaufen, bevor die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente entschieden hat. Die Nahtlosigkeitsregelung sieht vor, dass Sie auch dann Arbeitslosengeld beziehen können, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Sie dient zur Überbrückung von Versorgungslücken, wenn Sie für die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen.

Die Nahtlosigkeitsregelung soll nach § 145 SGB III einen nahtlosen Übergang von einer längeren Arbeitsunfähigkeit in die Erwerbsunfähigkeitsrente ermöglichen. Arbeitslosengeld wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn Arbeitnehmer täglich mindestens drei Stunden erwerbsfähig sind. Die Nahtlosigkeitsregelung sieht jedoch eine Ausnahme vor. Sie greift dann, wenn die Dauer für den Bezug von Krankengeld von 78 Wochen bereits ausgeschöpft ist und die Rentenversicherung noch nicht über die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente entschieden hat.

Sie erhalten ein nahtloses Arbeitslosengeld auch dann, wenn Sie täglich weniger als drei Stunden arbeiten können. Die Nahtlosigkeitsregelung vermeidet, dass Menschen Sozialversicherungsleistungen verwehrt werden, wenn Agentur für Arbeit und Rentenversicherung unterschiedlicher Ansicht über die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen sind. Denn die Agentur für Arbeit darf die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht einfach ablehnen.

Damit das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Wie hoch Ihr Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen in den letzten 52 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit war. Was Sie aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit verdienen könnten, ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht relevant. Bekommen Sie eine Rente oder ein Übergangsgeld und war das Arbeitslosengeld höher, erhalten Sie vom Arbeitslosengeld nur die Differenz.

Das Arbeitslosengeld erhalten Sie bis zur Feststellung einer Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung, längstens jedoch bis zum Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Sie können maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Einen Urlaubsanspruch haben Sie nicht mehr. Nehmen Sie noch Ihren Resturlaub nach dem Ende der Krankschreibung, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfallen.

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