Vermögenswirksame Leistungen sind ein Geldgeschenk vom Arbeitgeber, das viele Angestellte verschmähen. Wir erklären, wie der Zuschuss funktioniert.

Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch auf Extra-Geld von ihrem Arbeitgeber – sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Doch längst nicht jeder nutzt sie auch.

Das ist ärgerlich, denn so verschenken sie viel Geld. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir Ihnen, wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren, mit wie viel zusätzlichem Geld Sie rechnen können und wie Sie am meisten daraus machen.

Vermögenswirksame Leistungen, auch VL oder VwL genannt, sollen Ihnen dabei helfen, ein Vermögen aufzubauen. Sie bekommen die Leistungen zusätzlich zum Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, um sie anzulegen – und das Monat für Monat.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Optionen – zum Beispiel Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan. Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in die Geldanlage ein.

Es kann aber auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber VL in Form von sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVwL) zahlt. Dann fließt das Geld automatisch in die betriebliche oder private Altersvorsorge – etwa eine Betriebsrente oder einen Riester-Vertrag.

Liegt Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze, gibt es auf die vermögenswirksamen Leistungen sogar noch einmal Geld vom Staat obendrauf: die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Legen Sie die VL in einen Bausparvertrag an, können Sie außerdem die Wohnungsbauprämie beantragen.

Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre, wenn Sie einen staatlichen Zuschuss bekommen. In den ersten sechs Jahren zahlen Sie ein, das siebte ist ein Ruhejahr, dann bekommen Sie das Geld ausgezahlt.

Eine Ausnahme bilden Bausparverträge: Hier werden die Beiträge sieben Jahre lang gezahlt, ein Ruhejahr gibt es nicht. Ohne die staatliche Arbeitnehmersparzulage sind Sie gar nicht an die Mindestlaufzeit von sieben Jahren gebunden.

Der Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind 40 Euro im Monat. Die genaue Höhe ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Wie viel gezahlt wird, ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich. Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss anteilig.

VL-Sparen ist vor allem für Geringverdiener attraktiv. Wenn Ihr Einkommen unterhalb festgelegter Grenzen liegt, besteht zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Die Höhe der Zulage und der Einkommensgrenze hängt davon ab, für was Sie das Geld verwenden:

  • Fließt es in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baukredits, gibt es vom Staat zusätzlich zu den VL 9 Prozent der maximal geförderten Höchstsumme von 470 Euro im Jahr – maximal also 43 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen darf dafür nicht höher sein als 40.000 Euro (80.000 Euro bei Verheirateten).
  • Wollen Sie die VL für einen Aktienfondssparplan nutzen, sind sogar bis zu 80 Euro pro Jahr drin. Denn auf den geförderten Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr legt der Staat 20 Prozent drauf. Hier liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens ebenfalls bei 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Ehepaare.

Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro VL, lohnt es sich, den Sparbetrag selber aufzustocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie Jahr für Jahr neu über die Steuererklärung. Die Zulage ist steuerfrei.

Sind Sie Bausparer, können Sie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die ebenfalls steuerfreie Wohnungsbauprämie von bis zu 70 Euro im Jahr erhalten. Dafür darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher sein als 35.000 Euro, bei Verheirateten nicht höher als 70.000 Euro.

Nein. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Sie nur, wenn sich Ihr Arbeitgeber zu dem monatlichen Plus bereit erklärt hat. Schätzungen zufolge haben mehr als 20 Millionen Beschäftigte Anspruch auf VL, aber nur etwa 13 Millionen nutzen sie auch.

Erkundigen Sie sich also am besten bei der Personalabteilung, ob es den Zuschuss für Sie gibt und wenn ja, in welcher Höhe. Gewährt Ihnen das Unternehmen die Zusatzzahlung, heißt es nun: Sparvertrag abschließen und dem Arbeitgeber die Bestätigung vorlegen. Und schon kann es losgehen mit dem VL-Sparen.

Gibt Ihr Arbeitgeber nicht vor, dass die Zusatzzahlung in bestimmte Verträge fließen muss, so wie es bei den altersvorsorgewirksamen Leistungen der Fall ist, dann haben Sie die Wahl. Die wichtigsten Möglichkeiten, Ihre VL zu investieren, sind Bausparvertrag, Banksparplan, Fondssparplan oder Baukredit abzahlen. Doch welche Option ist sicher, welche bringt die größte Rendite? Ein Überblick:

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