In einer neuen unversiegelten Gerichtsakte heißt es, Donald Trump habe „auf Verbrechen zurückgegriffen, um im Amt zu bleiben“, nachdem er die US-Präsidentschaftswahl 2020 verloren hatte.

Der frühere US-Präsident Donald Trump habe bei seinem gescheiterten Versuch, nach der Wahlniederlage 2020 an der Macht zu bleiben, „auf Verbrechen zurückgegriffen“, erklärten Bundesanwälte in einem Gerichtsakt, der am Mittwoch entsiegelt wurde. Darin wird argumentiert, dass der ehemalige Präsident keinen Anspruch auf Immunität vor Strafverfolgung habe.

Die Akte wurde vom Team des Sonderermittlers Jack Smith im Anschluss an eine Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs eingereicht, die ehemaligen Präsidenten weitgehende Immunität für Amtshandlungen gewährte, die sie im Amt vornehmen, und damit den Umfang der Anklage gegen Trump wegen Verschwörung zur Aufhebung der Wahlergebnisse, gegen die er verloren hatte, einschränkte Demokrat Joe Biden.

Der Zweck des Schriftsatzes besteht darin, die US-Bezirksrichterin Tanya Chutkan davon zu überzeugen, dass es sich bei den in der Anklage angeklagten Straftaten um private und nicht um offizielle Handlungen handelt und sie daher im weiteren Verlauf des Falles Teil der Anklage bleiben können.

Dazu gehören Versuche, den ehemaligen Vizepräsidenten Mike Pence davon zu überzeugen, die Auszählung der Wählerstimmen am Nachmittag des 6. Januar 2021 nicht zu bestätigen.

„Obwohl der Angeklagte während der angeklagten Verschwörungen der amtierende Präsident war, handelte es sich bei seinem Plan im Grunde um einen privaten Plan“, sagte Smiths Team. „In Zusammenarbeit mit einem Team privater Mitverschwörer fungierte der Angeklagte als Kandidat, als er mehrere kriminelle Mittel verfolgte, um durch Betrug und Täuschung die Regierungsfunktion zu stören, bei der Stimmen gesammelt und gezählt werden – eine Funktion, in der der Angeklagte, wie …“ Präsident, hatte keine offizielle Rolle.“

„Als der Angeklagte die Präsidentschaftswahl 2020 verlor, griff er auf Verbrechen zurück, um im Amt zu bleiben“, heißt es in der Akte.

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