Wenn Sie 15 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, besteht Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Aber wie hoch fällt diese aus?

Wie hoch Ihre gesetzliche Rente ausfällt, hängt davon ab, wie viel Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit verdient und wie lange Sie in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Anspruch auf eine gesetzliche Regelaltersrente haben Sie, wenn Sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sind.

Grundsätzlich kann man sagen, dass Sie nach 15 Arbeits- und Versicherungsjahren Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben, diese jedoch aufgrund der kurzen Versicherungszeit eher gering ausfällt. Statistisch gesehen sind beispielsweise Frauen eher von einer niedrigen Rente betroffen. Im Durchschnitt erhalten sie rund zwei Drittel von dem, was Männer durchschnittlich als Altersrente beziehen. Grund dafür sind weniger Jahre in Erwerbsarbeit, häufige Unterbrechungen, Teilzeitphasen und niedrigere Erwerbseinkommen und damit kürzere Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie haben mit 15 versicherungspflichtigen Arbeitsjahren keine Möglichkeit, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen. Das ist nur für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren möglich. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie also erst mit 67 Jahren Rente beantragen. Da das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben wird, können Sie früher in Rente gehen, wenn Sie vor 1964 geboren sind.

Die Frage, wie hoch Ihre Rente nach 15 Arbeitsjahren ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt maßgeblich von der Höhe Ihres Einkommens ab. Am besten nutzen Sie für die Berechnung den Online-Rechner, den die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt.

Allerdings können Sie mit einer vereinfachten Formel berechnen, welche Rente Sie nach 15 Arbeitsjahren ungefähr erwarten können.

Mit Ihren monatlichen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sammeln Sie sogenannte Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Exakt einen Entgeltpunkt (E) erhalten Sie, wenn Sie im jeweiligen Jahr genauso viel verdienen wie der deutsche Durchschnittsverdiener. Im Jahr 2022 haben deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schnitt 49.260 Euro brutto verdient.

Für jeden dieser Entgeltpunkte bekommen Sie im Gegenzug einen sogenannten Rentenwert (A), den die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeweils zum 1. Juli eines Jahres festlegt. Dieser Wert beträgt bundeseinheitlich 37,60 Euro.

Der Zugangsfaktor (Z) hängt von Ihrem Renteneintritt ab. Also davon, ob Sie vor der sogenannten Regelaltersgrenze in Rente gehen oder möglicherweise sogar erst danach.

Der Rentenartfaktor (R) wird von der Rentenart bestimmt. Gemeint sind damit unterschiedliche Formen der Rente. Neben der regulären Altersrente etwa gibt es zum Beispiel auch noch die Vollwaisenrente oder die Witwenrente. Je nach Art wird ein anderer Wert zwischen 0,1 und 1 zugrunde gelegt, der Ihre Rente gegebenenfalls mindert.

Setzen Sie an der Stelle des Durchschnittsverdienstes Ihren eigenen Durchschnittsverdienst, um zum Ergebnis zu gelangen. Das Ergebnis ist ein grober Richtwert für die Rente, die Sie erwarten können. In der Renteninformation teilt Ihnen die Deutschen Rentenversicherung jährlich die Höhe Ihrer möglichen Rente nach aktuellem Stand mit.

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