Die Straße ist frei, also raus aus der Lücke: Viele Autofahrer blinken beim Ausparken nicht – weil sie ja nicht die Fahrtrichtung ändern. Aber ist das richtig?
In der Hektik des Alltags vergessen viele Autofahrer ein wichtiges Signal: den Blinker. Dabei ist das Blinken nicht nur eine Höflichkeit, sondern in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt und trägt wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug anfahren will, verpflichtet, seine Absicht rechtzeitig und deutlich durch die Fahrtrichtungsanzeiger – also den Blinker – anzukündig
Nicht nur beim Ausparken aus einer Parklücke, sondern auch beim Einfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich, aus einem Grundstück oder aus einer Fußgängerzone. Blinken müssen Sie auch, wenn Sie von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn einfahren.
Rechtzeitiges Blinken beim Ein- und Ausparken kann Unfälle verhindern. Vor allem Fahrrad- und Motorradfahrer werden leicht übersehen. Mit dem Blinker geben Sie diesen Verkehrsteilnehmern ein wertvolles Signal und ermöglichen ihnen, sich entsprechend auf die Situation einzustellen.
Auch wenn Sie den Blinker gesetzt haben, dürfen Sie nicht einfach losfahren. Die Vorfahrt muss immer gewährt werden und es darf niemand behindert oder gefährdet werden. Wer gegen die Blinkpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Außerdem sollte man vor dem Losfahren einen Blick über die Schulter und in den Rückspiegel werfen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.