Wenn plötzlich ein Paket kommt

Muss ich unbestellte Ware zurückgeben oder bezahlen?

Wenn per Post Produkte kommen, die Sie nicht bestellt haben, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Zahlen müssen Sie in der Regel nicht. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen.

Aktualisiert am 29.11.2024 – 09:54 Uhr|Lesedauer: 2 Min.

Ein unerwartetes Paket macht Freude, zumindest wenn es von Freunden kommt. Wenn der Absender ein Unternehmen ist und eine Zahlungsaufforderung beiliegt, ist unerwartete Post dagegen nervig.

Paket: Wird es ohne Aufforderung gesendet, wissen viele Verbraucher nicht, wie sie verfahren sollen. (Quelle: Christin Klose/dpa)

Sie können aber beruhigt sein: Nur in Ausnahmefällen müssen Sie die Rechnung begleichen. Waren, die nicht bestellt wurden, müssen die Empfänger grundsätzlich nicht bezahlen. Anders, als manche Versender behaupten, wird durch den Zugang auch kein Kaufvertrag geschlossen.

Der Empfänger kann selbst entscheiden, ob er die Waren kostenlos behält, entsorgt oder zurücksendet. Unseriöse Unternehmen übernehmen die Kosten für die Rücksendung allerdings oft nicht.

Zwei Ausnahmen sind jedoch zu beachten:

Unfreiwillige Empfänger können sich etwa im Internet über das Unternehmen informieren und es kontaktieren, wenn es seriös ist. Sie sollten sich allerdings nicht bei dem Absender bedanken, zum Beispiel mit einer ironischen „Vielen Dank“-E-Mail. Dann kann die unbestellte Ware als angenommen ausgelegt werden und Sie verpflichten sich zur Zahlung. Stellen Sie stattdessen immer klar, dass Sie die Ware nicht bestellt haben.

Es ist ebenso davon abzuraten, Rechnungen unbekannter Absender zu bezahlen. Denn später ist es oft schwierig, die Kosten erstattet zu bekommen. Sie können sich dabei theoretisch auf Ihr Widerrufsrecht berufen: Das gilt bei Verträgen, die nicht im Geschäft abgeschlossen werden, für 14 Tage.

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