Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Müssen Ehepartner die Kosten fürs Pflegeheim tragen?

Steht ein Umzug ins Pflegeheim an, wird es teuer: Denn die soziale Pflegeversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten, den Großteil müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Wenn sich jemand das nicht leisten kann, weil weder Rente noch Vermögen hoch genug sind, muss mitunter der Ehepartner einspringen.

Dabei gibt es allerdings ein Schonvermögen. Laut §90 SGB XII wird bei Ehepaaren ein Betrag von insgesamt 20.000 Euro nicht angerechnet. Leben noch Kinder im Haushalt, die unterhalten werden, erhöht sich der Freibetrag um weitere 500 Euro. Außerdem bleiben verschiedene Vermögensgegenstände unberührt, etwa:

Ebenfalls behalten darf der Ehepartner Ersparnisse, die für Beerdigung und Grabpflege eingeplant sind. Allerdings muss der Betrag angemessen und in einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag angelegt sein. Um zu wissen, was als angemessen gilt, können Sie sich an dem Betrag orientieren, den das Finanzamt bei Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt: 7.500 Euro.

Erst wenn über all diese Vermögensarten und Ersparnisse hinaus noch Geld übrig ist, wird der Ehepartner an den Kosten fürs Pflegeheim beteiligt. Ist das nicht der Fall, wird zunächst geschaut, ob die Kinder in die Pflicht genommen werden können. Lesen Sie hier, ab welchem Gehalt Sie für die Pflege Ihrer Eltern zahlen müssen. Sind auch die Kinder nicht verpflichtet, die Pflegekosten zu übernehmen, springt das Sozialamt ein.

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