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Mitbewohnerin zu Tode gequält: Prozessauftakt gegen „Folter-WG“

wochentlich.deVon wochentlich.de12 Dezember 20234 Min Gelesen
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Mitbewohnerin zu Tode gequält: Prozessauftakt gegen „Folter-WG“
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Mitbewohnerin zu Tode gequält: Prozessauftakt gegen „Folter-WG“

Eine junge Frau wurde in Kölner zu Tode gequält, nun hat der Prozess gegen die vier mutmaßlichen Peiniger begonnen. Die Angeklagten schwiegen zum Auftakt.

Vor dem Kölner Landgericht hat am Dienstagmorgen der Prozess gegen zwei Männer und zwei Frauen begonnen, die die 21-jährige Sabrina B. dermaßen misshandelt haben sollen, dass sie starb. Alle vier, denen gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird, schwiegen zum Prozessauftakt.

Zwei der Angeklagten, Christopher S. und Sabine H., sitzen bereits wegen einer anderen Foltertat in Haft. Sabines Schwester Petra H. und der Ex-Freund des Opfers, Sven K., waren bisher auf freiem Fuß. Das hatte zu Kontroversen in der Öffentlichkeit geführt. Über ihre Anwältinnen und Anwälte erklärten die Angeklagten, sich nicht äußern zu wollen.

Angeklagter wohl ebenfalls manipuliert und bedroht

Bei Sven K. habe das auch mit seinen „mangelnden kognitiven Fähigkeiten, dem Prozessgeschehen zu folgen“, zu tun, ließ sein Anwalt verlauten. Auch er sei durch die drei anderen massiv verletzt, manipuliert und bedroht worden. Sein Handy habe er an die anderen abgeben müssen.

Sven K., heute 28 Jahre alt, hatte während der Tat Ende April 2020 mit dem Opfer Sabrina B. in einer gemeinsamen Wohnung in Höhenberg gelebt. Als sie sich von ihm trennen wollte, begann ihr Martyrium. Die Angeklagten schlugen sie mit Hundeleinen, ihr Körper sei mit Hämatomen übersät gewesen, hieß es in der Anklage. Die junge Frau habe „zur Strafe den Boden ablecken“ müssen und sei mit Arbeitsstiefeln mit Stahlkappen getreten worden. Sie durfte kaum essen und trinken.

Als die Polizei kam, war die Frau zunächst ansprechbar. Doch Anfang Juli 2020 starb sie an Multiorganversagen. Ob die Ursache dafür die Misshandlungen waren, will Richterin Sabine Kretzschmar im Prozess klären.

Zwei Polizisten als Zeugen

Zunächst waren zwei Polizisten als Zeugen vorgeladen, die bei der Befreiung der Frau zugegen waren. Der erste, ein junger Beamter von 35 Jahren, berichtete, auf der Wache habe sich eine Bekannte von Sabrina B. gemeldet und geschildert, dass diese gefangen gehalten werde. Mehrere Streifenwagen seien daraufhin zu der Adresse gefahren, doch erst nach mehrmaligem Klopfen und Rufen habe jemand die Tür geöffnet.

Sven K. habe gerade unter der Dusche gestanden, die 21-Jährige regungslos unter einer Wolldecke auf dem Sofa der Wohnküche gelegen. „Die ganze Wohnung hat einen ungepflegten, verschmutzten Eindruck gemacht“, sagte der Beamte im Zeugenstand. Die junge Frau sei sehr schwer verletzt gewesen. „Sie hat die ganze Zeit auf ihren Mund gedeutet. Ich wusste nicht, was sie mir sagen wollte“, berichtete er.

Körper des Opfers voller Hämatome

Die Richterin ließ Fotos von Sabrina B. einblenden, die kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus aufgenommen worden waren. Auf ihnen ist Sabrinas Gesicht aufgequollen und lila angelaufen wie ein einziger blauer Fleck. Blutige Wunden prangen über ihrer Lippe und auf der Stirn. Arme und Beine der zierlichen Frau sind ebenfalls voller Hämatome.

Die Richterin zeigte auch Fotos der vier Angeklagten: Sven K. trägt ebenfalls schwere Verletzungen im Gesicht und blaue Flecken am Körper, wenn auch nicht ganz so stark wie bei Sabrina B. Die anderen drei weisen ebenfalls Spuren von Auseinandersetzungen auf, allerdings weniger ausgeprägt als bei Sven K.

Die Tatabläufe hatte der 28-jährige Sven K. bei der Vernehmung der Polizei geschildert. Die damalige Beamtin, eine 59-jährige Polizeihauptkommissarin, erinnerte sich zum Prozessstart bestens. Sven K. habe Sabrina B. verprügelt, als sie ihn verlassen wollte. Dann seien die anderen drei gekommen und hätten ihn zur Strafe ebenfalls misshandelt. Sie hätten sein Handy eingezogen, damit das Geschehen niemals bekannt werde.

Mögliches Nierenversagen durch Trinkverbot

„Ist das glaubhaft?“, will Richterin Kretzschmar wissen. „Er hat angefangen zu heulen. Bei meiner Erfahrung als Polizistin weiß ich, in so einer Situation lügen Menschen nicht“, erwidert die Polizistin. Es folgt ein Arzt im Zeugenstand, der einen Zusammenhang zwischen dem Trinkverbot von Sabrina B. und dem Nierenversagen herstellen soll. Einen direkten Zusammenhang kann der Mediziner nicht belegen, „er ist aber sehr wahrscheinlich“, sagte er.

Die vier Angeklagten hatten den Zeugen und der Richterin bis dahin teilnahmslos zugehört. Zwölf Verhandlungstage sind bis Januar angesetzt.

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