Um E-Scooter zu fahren, ist kein Führerschein erforderlich. Für Jugendliche und Kinder gelten jedoch spezielle Regelungen.
Ob für den Weg zur Schule, zum Sportverein oder zu Freunden: gerade für Jugendliche, die noch keinen Führerschein haben, erscheint ein E-Scooter oft als attraktive Fortbewegungsmöglichkeit. Möchten Sie Ihr Kind E-Scooter fahren lassen, sollten Sie jedoch einige Regeln beachten, speziell das Mindestalter.
Allgemeine Regeln für die Nutzung von E-Scootern
Im Prinzip braucht es nicht viel, um E-Scooter zu fahren: Sie benötigen keinen Führerschein und eine Helmpflicht gibt es auch nicht. Wir empfehlen Ihnen dennoch, einen Helm zu tragen oder Ihr Kind dazu anzuhalten.
Wie auch bei anderen Fahrzeugen gilt bei Fahrten mit dem E-Scooter die 0,5-Promille-Grenze. Die Ausnahme: Wer jünger als 21 Jahre ist oder sich in der Führerschein-Probezeit befindet, muss komplett nüchtern unterwegs sein – also mit 0,0 Promille.
An Ihrem Roller müssen Sie eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsplakette nachweisen. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für Elektroroller mit Straßenzulassung liegt bei 20 km/h. Verändern Sie Ihren E-Scooter technisch, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, drohen Bußgelder.
E-Scooter im Straßenverkehr
Wenn Sie oder Ihr Kind dann tatsächlich mit dem Roller im Straßenverkehr unterwegs sind, gibt es noch einige weitere Regeln zu beachten:
- Ein E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Auch dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden würde, darf nur eine Person auf dem Elektroroller fahren.
- Mit zwei oder mehr Rollern nebeneinander zu fahren, ist nicht gestattet.
- Die E-Scooter dürfen nur auf Straßen benutzt werden – das Fahren auf Gehwegen oder auf der Autobahn ist nicht erlaubt.
- Bei Fahrten mit dem E-Scooter gilt für Sie die Fahrradampel. Ist keine Fahrradampel vorhanden, müssen Sie die für den fließenden Verkehr geltende Ampel beachten.
Mindestalter für Fahrten mit dem E-Scooter
Auch Kinder und Jugendliche dürfen E-Scooter fahren: Kinder ab 14 Jahren dürfen die regulär zulassungsfähigen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nutzen.
Seit Mai 2019 gestattet der Gesetzgeber auch Kindern ab zwölf Jahren die Benutzung von E-Scootern – vorausgesetzt, diese sind in ihrer Höchstgeschwindigkeit auf zwölf km/h begrenzt und für die Straße zugelassen.
Die Zulassung für solche Elektroroller erhalten Sie bis zu einer Höchstleistung von 500 Watt. Um Ihr Kind nicht zu überfordern, empfehlen Experten jedoch eine Höchstleistung von 150 Watt.
Bereits für Kinder ab drei Jahren werden Kinder-E-Scooter angeboten; ihre Höchstgeschwindigkeit ist auf drei km/h begrenzt. Diese E-Scooter dürfen Kinder jedoch nur auf privatem Gelände benutzen. Sind Sie Halter eines E-Scooters, der die altersspezifischen Vorschriften nicht erfüllt und lassen Sie ein Kind mit diesem am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren Sie ein Bußgeld.
Dürfen Kinder und Jugendliche E-Scooter mieten?
Während Kinder ab 14 Jahren E-Scooter in Privatbesitz fahren dürfen, verhält es sich bei Leihrollern etwas anders. Zwar dürfen auch Jugendliche bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten Verträge abschließen – allerdings müssen vor Ausleihe des Rollers die AGB des Leihanbieters akzeptiert werden.
In diesen ist in den allermeisten Fällen festgelegt, dass Sie zum Ausleihen und Fahren des E-Scooters volljährig sein müssen – dann ist das also ab einem Alter von 18 Jahren möglich.