Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Werden private Renten auf die gesetzliche Rente angerechnet?
Rentner in Deutschland müssen oft mit wenig Geld auskommen. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung lag die durchschnittliche gesetzliche Rente 2024 bei monatlich etwa 1.430 Euro für Männer und bei etwa 900 Euro für Frauen. Eine zusätzliche private Vorsorge kann helfen, im Alter zusätzliches Einkommen zu erzielen. Private Rentenversicherungen sind eine Möglichkeit für diese Zusatzrente, staatlich geförderte Riester- und Rürup-Verträge eine andere. Doch, so fragte eine t-online-Leserin: Mindern solche privaten Zusatzrenten die gesetzliche Rente?
Die Antwort lautet: nein. Private Rentenversicherungen wirken sich nicht negativ auf Ihre gesetzliche Rente aus. Die gesetzliche Rente ist eine Pflichtversicherung, deren Beiträge auf Ihrem während des Arbeitslebens erzielten Einkommen basieren. Private Rentenversicherungen, ob klassisch mit Garantieverzinsung oder fondsgebunden, zählen dagegen wie Riester- oder Rürup-Renten zur freiwilligen Zusatzvorsorge, in die Sie zusätzlich zu den Rentenbeiträgen einzahlen. Diese private Altersvorsorge kommt – entsprechend der ursprünglichen Idee einer zusätzlichen Vorsorge – „obendrauf“, wird also nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.
Die einzelnen Renten werden jedoch unterschiedlich versteuert. Hier ein Überblick:
Ihre privaten Rentenversicherungen werden zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt und beeinflussen die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente nicht. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Besteuerung. Beziehen Sie Witwen- oder Witwerrente, könnten zusätzliche private Renten die Höhe der Witwenrente mindern, wenn sie den Freibetrag übersteigen.