
Kind kann nicht eigenständig essen
Rekord-Schmerzensgeld wegen Fehlern bei der Geburt
Aktualisiert am 21.08.2025 – 09:48 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Geburt eines Mädchens verläuft dramatisch – und es werden Fehler gemacht. Fast zehn Jahre später gibt es ein Rekordurteil.
Ein neunjähriges Mädchen hat vom Landgericht Göttingen eine Million Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Das Gericht stellte fest, dass bei der Geburt des Kindes im Jahr 2016 mehrere Behandlungsfehler begangen wurden. Diese Summe ist die höchste, die das Landgericht bisher ausgesprochen hat.
Laut Gericht habe es klare Fehler seitens der Hebamme und des behandelnden Arztes gegeben. So sei der notwendige Kaiserschnitt unterblieben. Nach der Geburt wurde die Neugeborene nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt, so das Gericht. Das Krankenhauspersonal habe darüber hinaus nicht rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin angefordert. Das Gericht war überzeugt, dass die Mitarbeiter den kritischen Zustand des Kindes hätten erkennen müssen.
Aufgrund dieser Fehler leidet das Mädchen nun an schweren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Sie benötigt ständige Betreuung und kann nicht eigenständig essen. Das Gericht geht davon aus, dass sich der Gesundheitszustand des Mädchens nicht verbessern wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Geburtsstation des Krankenhauses wurde inzwischen geschlossen.











