Google und Apple müssen Niederlagen vor dem Europäischen Gerichtshof einstecken. In beiden Fällen geht es um Milliarden-Strafen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag gegen die beiden Tech-Riesen Google und Apple geurteilt. Während es bei Google um eine Wettbewerbsstrafe geht, muss Apple Steuern nachzahlen.
Im Fall Google muss der Konzern die 2017 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Urteil der vorherigen Instanz, des Gerichts der Europäischen Union. Die Geldbuße war verhängt worden, weil Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und so laut Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte.
Das EU-Gericht bestätigte die Geldbuße im November 2021. Dagegen zogen Google und die Konzernmutter Alphabet vor den EuGH. Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass Googles Verhalten diskriminierend gewesen sei und nicht dem Leistungswettbewerb entsprochen habe, erklärte dieser nun. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung dürften sich nicht so verhalten, dass der Wettbewerb eingeschränkt werde.
Apple hingegen verlor im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf.
Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.