Bundeskartellamt und Meta haben ihren jahrelangen Rechtsstreit beendet. Nach vielen Protesten kommt der Internetriese den Forderungen jetzt nach.

Das Bundeskartellamt und der Facebook-Mutterkonzern Meta haben ihren langjährigen Rechtsstreit über die Sammlung von Nutzerdaten beigelegt. Im Jahr 2019 untersagte Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde dem US-Konzern, Daten von verschiedenen Diensten wie Facebook, WhatsApp und Instagram ohne freiwillige Einwilligung der Nutzer zusammenzuführen.

Die Wahl zwischen umfassender Datensammlung oder der Nichtnutzung des Netzwerks sei nicht akzeptabel, so das Kartellamt. Der Technologieriese aus den USA legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte, in den mehrere Gerichte involviert waren. Im vergangenen Jahr erlitt Meta schließlich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Nach Gesprächen mit dem Kartellamt änderte Meta schrittweise seine Geschäftspraxis und kam damit letztlich den Forderungen der Wettbewerbshüter nach. Seit letztem Jahr erhalten Nutzer einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten bei den verschiedenen Diensten. Mit einer neuen Kontenübersicht können Metas Kunden nun weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie diese isoliert nutzen oder miteinander verknüpfen wollen, lobte das Kartellamt.

Es wurden weitere Maßnahmen ergriffen. Meta habe wesentliche Anpassungen im Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen, sagte Andreas Mundt, Chef des Kartellamts. „Entscheidend ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr davon abhängt, dass man einer grenzenlosen Datensammlung zustimmt.“ Nutzer hätten nun deutlich bessere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten.

Zu den Maßnahmen gehört ein vorgeschalteter Wegweiser, der am Anfang der Datenrichtlinie auf die Wahlmöglichkeiten hinweist – diese sind nicht mehr versteckt und schwer auffindbar. Insgesamt wird den Nutzern eine erheblich verbesserte Kontrolle über die Zuordnung persönlicher Daten aus anderen Meta-Diensten sowie von Webseiten oder Apps Dritter zu ihrem jeweiligen Facebook-Konto ermöglicht, erklärte Mundt.

Laut Angaben des Kartellamts hat Meta seine Beschwerde gegen die Entscheidung von 2019 zurückgezogen, wodurch diese bestandskräftig wurde. Das Verfahren gegen Facebook ist somit abgeschlossen, teilten die Wettbewerbshüter mit.

Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Einsatz des Kartellamts als Erfolg für den Verbraucherschutz. „Meta darf die Nutzerdaten seiner verschiedenen Angebote nicht ungefragt zusammenführen und für Werbezwecke verwenden“, sagte vzbv-Expertin Jutta Gurkmann. Es sei wichtig, dass Menschen selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können.

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