Bärbel Bas

Merz-Vertrauter beerdigt Vorschlag von SPD-Ministerin

12.05.2025 – 00:56 UhrLesedauer: 3 Min.

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Die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt in der Koalition gleich für Unmut. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Die Rentenpläne der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben in der schwarz-roten Koalition nach Aussagen von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) keine Chance auf Umsetzung. „Ich finde dazu auch keine Belegstelle im Koalitionsvertrag“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend in der ARD zu dem Vorschlag von Bas, auch Beamte in das gesetzliche Rentensystem mit einzubeziehen. „Das ist nicht common sense in der Koalition“, fügte Frei mit Blick auf die ablehnende Haltung der Union hinzu. Bas habe ihre Position deutlich gemacht, aber man dürfe diese Äußerungen nicht überbewerten.

Frei übte aber auch inhaltliche Kritik an dem Vorschlag. „Man kann über alles reden. Aber es ist kein tragbares Finanzierungsmodell, weil klar ist: Jeder, der einbezahlt in die Rente, der kriegt auch was raus.“ Es helfe nicht, einfach die Basis der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbreitern. Das Grundproblem sei, dass heute nicht mehr sechs Erwerbstätige auf einen Rentner kämen wie in den 60er Jahren, sondern nur noch 1,5 Erwerbstätige.

Bas hatte vorgeschlagen, auch Politiker, Selbstständige und Beamte in das Rentensystem einzahlen zu lassen, das wegen der wachsenden Zahl an Rentenempfängern unter Druck gerät. Der frühere Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte immer wieder betont, dass ein solcher Weg wegen der im Grundgesetz geschützten Sonderregeln für Staatsdiener kaum umsetzbar sei.

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) lehnte den Vorstoß umgehend ab. „Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach der dpa. Er rechnete vor, dass die Dienstherren dann den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten. Zugleich müssten die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten angehoben werden. „Somit wäre eine Systemumstellung insgesamt mit enormen Kosten verbunden. Woher das Geld dafür gerade jetzt kommen soll, sagt Frau Bas nicht.“

Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, sprach von einem „Angriff auf das verfassungsrechtlich geschützte Berufsbeamtentum“. Der Vorstoß gefährde die Stabilität des Staatshaushaltes.

Kritik kam auch von der FDP: „Wir können natürlich wieder über eine Zwangsrente für Selbstständige diskutieren, was kein Problem lösen würde“, sagte ihr Präsidiumsmitglied Christian Dürr. „Alternativ könnten wir aber auch das tun, was funktioniert: das Erfolgssystem Aktienrente nach skandinavischem Vorbild einführen.“

Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner lobte den Vorstoß dagegen. „Der Vorschlag ist ein erster Schritt zu einem Rentensystem für alle“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Damit könne das gesetzliche Rentenniveau von heute 48 auf 53 Prozent steigen. „Das ist notwendig, damit alle Menschen im Alter in Würde leben können“, sagte Schwerdter.

Experten sehen es allerdings als Herausforderung, das jetzige Rentenniveau überhaupt zu halten, ohne die Beitragssätze stark anzuheben.

VdK-Präsidentin Verena Bentele gratulierte Bas zu ihrem „mutigen Start ins Ministeramt“ und dazu, „dass sie sich nicht scheut, überkommene Privilegien zu hinterfragen“. Es sei „komplett aus der Zeit gefallen, dass sich Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker der solidarischen Rentenversicherung entziehen“. Bentele sagte der dpa: „Deutschland muss in der Rente weg von Kürzungsdrohungen und der ständigen Verunsicherung der Menschen. Wir müssen uns vielmehr um stabile und höhere Beitragseinnahmequellen kümmern.“

Der Altersabsicherung von Arbeitnehmern und Beamten besteht aus zwei eigenständigen Systemen. Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Diese wird zunächst einmal durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Da diese aber nicht ausreichen, kommen Milliarden-Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt dazu.

Beamte, Richter, Berufssoldaten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten dagegen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension, die ganz vom Staat finanziert wird. Der Staat trägt auch die Altersentschädigung von Abgeordneten, da für sie während ihrer Zeit im Parlament keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

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