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Mehr Rentenpunkte für Mütter älterer Kinder: Union und SPD planen, die Mütterrente auszubauen. t-online zeigt, wie viel mehr Geld Sie dadurch haben.

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf Anpassungen bei der Rente geeinigt. Ein zentraler Punkt: Die sogenannte Mütterrente soll aufgestockt werden. Profitieren sollen die, die bereits ältere Kinder haben. Wichtig: Die Pläne sind noch kein Gesetz und stoßen auch auf Kritik. Sollte die Änderung aber wie geplant kommen, würden Millionen Rentner profitieren – insbesondere Frauen.

Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern erhöht die Rente von Menschen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Das betrifft besonders Mütter, da sie historisch gesehen häufiger die Kindererziehung übernommen haben.

Seit 2014 wurden pro Kind bis zu zwei Jahre Erziehungszeit anerkannt, also bis zu zwei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das nannte sich Mütterrente I. Zuvor war ab 1986 nur ein Rentenpunkt pro Kind möglich. 2019 folgte eine zweite Verbesserung: Seitdem werden bis zu 2,5 Rentenpunkte pro Kind anerkannt (Mütterrente II).

Für seit 1992 geborene Kinder gibt es schon seit 1992 bis zu drei Rentenpunkte. Die nun geplante Mütterrente III soll drei Rentenpunkte für alle bringen. Lesen Sie hier, was Rentenpunkte mit Ihrer späteren Rente zu tun haben.

„Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“, begründen Union und SPD das Vorhaben. Die Ausweitung der Mütterrente war vor allem ein Herzensthema der CSU.

Sie argumentiert: Mütter, die in den 1970er- und 1980er-Jahren Kinder großgezogen haben, konnten oft weniger von Kita-Angeboten profitieren, mussten längere Erwerbsunterbrechungen in Kauf nehmen und hätten deshalb schlechtere Rentenansprüche als jüngere Generationen.

Kindererziehungszeiten kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater den Anspruch erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung. Lesen Sie hier, wie Sie die Mütterrente genau erhalten.

Kommt die Mütterrente III, würden Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren sind, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind erhalten. Da ein Rentenpunkt ab 1. Juli 2025 40,79 Euro wert sein wird, würden 0,5 Rentenpunkte mehr die Rente um 20,40 Euro pro Monat und Kind erhöhen. Eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern würde künftig knapp 41 Euro mehr Rente bekommen. Wer drei Kinder hat, könnte mit gut 61 Euro mehr Rente rechnen.

  • Lesen Sie auch: Das sind die weiteren Rentenpläne von Union und SPD

Hochgerechnet auf die gesamte Rente wären das für Mütter pro Kind mindestens rund 5.410 Euro, wenn man die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen von 22,1 Jahren zugrunde legt (22,1 Jahre x 20,40 Euro x 12 Monate). Die jährlichen Rentenerhöhungen sind hier noch nicht eingerechnet. Für Väter wären es im Schnitt mindestens rund 4.602 Euro mehr Rente. Männer bezogen zuletzt durchschnittlich 18,8 Jahre lang Rente.

Insgesamt rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit zusätzlich ausgezahlten Renten im Wert von 4,5 Milliarden Euro jährlich.

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Quelle: t-online

Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die verbesserte Mütterrente wird nicht bei allen Frauen ankommen. Denn viele Frauen haben so kleine Renten, dass sie sie mit Grundsicherung im Alter aufstocken müssen. Und dort wird die Mütterrente unter Umständen voll angerechnet.

„Nur wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt, profitiert von einem Freibetrag bei der Grundsicherung. Das schaffen viele Frauen aber nicht“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, im Interview mit t-online. Die höhere Mütterrente würde bei ihnen also dazu führen, dass die Grundsicherung sinke. Sie fordert daher: „Wer Altersarmut verhindern will, muss diesen Freibetrag ausweiten.“

Bei dieser Frage hat die SPD ihre Handschrift hinterlassen. Denn im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung abbildet.“ Die Idee dahinter: Die Erziehungsleistung kommt der gesamten Gesellschaft zugute – auch Beamten, Selbstständigen und Gutverdienenden, die nicht einzahlen. Es wäre also ungerecht, ausschließlich die Rentenversicherten für die Mütterrente zahlen zu lassen.

Wirtschaftsexperten und Rentenpolitiker kritisieren die geplante Ausweitung als teures Wahlgeschenk und Klientelpolitik. Außerdem würde man damit pauschal Gelder verteilen, anstatt gezielt Altersarmut zu bekämpfen. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) führt die Mütterrente nur zu einer geringfügig niedrigeren Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern im Alter.

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