Über diese Nachricht dürfen sich Deutschlands Rentner freuen: Ab Juli steigen wieder die gesetzlichen Renten. Eine Folge ist vielen dabei aber nicht bewusst.
Dass die Renten zum 1. Juli 2025 stärker steigen als die Inflation, klingt zunächst wie ein netter Bonus. Die Erhöhung von bundeseinheitlich 3,74 Prozent stellt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sicher, dass Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten beteiligt werden. Doch die Sache hat einen Haken.
Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass jede Erhöhung der Rente voll steuerpflichtig ist – anders als der Rest Ihrer Rente, von der immer ein Teil steuerfrei bleibt. In diesem Jahr betrifft das schätzungsweise rund 73.000 Ruheständler.
Wie hoch dieser sogenannte Rentenfreibetrag für Sie ist, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Dabei gilt: Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen.
Sind Sie zum Beispiel 2022 in Rente gegangen, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent, im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Den Betrag, der diesem prozentualen Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern. Wer 2058 in Rente geht, soll seine Renteneinnahmen dann zu 100 Prozent versteuern müssen. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie in diesem Artikel.
Da Rentner die Erhöhung ab Juli voll versteuern müssen, müssen Sie den zusätzlichen Betrag zu Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil hinzurechnen. Das Ergebnis sind die gesamten zu versteuernden Renteneinkünfte. Liegen diese über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Er erhöht sich in der Regel jedes Jahr ein wenig.
Möglicherweise müssen Sie aber trotzdem keine Steuern zahlen. Denn Ihre Steuerlast sinkt, wenn Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten geltend machen können. Welche Ausgaben Rentner noch absetzen können, lesen Sie hier. Pflicht ist aber in jedem Fall die Steuererklärung.