Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt erst am 1. November in Kraft, doch schon jetzt haben sich bereits über 360 Personen in Köln für eine Geschlechtsänderung angemeldet.

Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November haben zahlreiche Menschen in Köln eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet.

Das Standesamt Köln hat nach Angaben der Stadt bereits mehr als 360 Anmeldungen erhalten und 250 Termine für die Beurkundung vereinbart. „In Vorbereitung auf die Umsetzung des SBGG und um den Bedarfen der Kölner*innen zu entsprechen, hat das Standesamt Köln frühzeitig personelle und organisatorische Anpassungen vorgenommen“, teilte ein Sprecher mit.

Das SBGG ermöglicht es, den Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern zu lassen – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Diese Erleichterungen kommen vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute.

Seit dem 1. August können Interessierte die gewünschte Änderung bei den Standesämtern anmelden. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.

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