Was war das für eine Aktion? Ein Mann löst die Leinen eines tonnenschweren Schiffes und lässt sich damit davon treiben. Dann kommt es zum Zusammenstoß.
Wahnwitzige Handlung im Oldenburger Seehafen: Ein 45-jähriger Mann hat am Sonntagmorgen die Leinen eines Schiffes vorsätzlich gelöst und sich mit dem Schiff über den Fluss treiben lassen. Der Frachter geriet in die Strömung und prallte kurz darauf gegen ein anderes Binnenschiff. Die Hintergründe sind noch völlig unklar.
Zum Vorfall sei es nach Angaben eines Sprechers der Wasserschutzpolizei gegen 8.15 Uhr gekommen. Der Beschuldigte löste demnach auf Höhe des Kraftfuttermischwerks die Leinen des Binnenschiffes, setzte sich auf das Gefährt und ließ sich auf der Hunte treiben. Aufgrund der starken Tiedeströmung sei das Schiff in östliche Richtung getrieben worden und kollidierte dort mit einem ankernden Frachter.
Schaden liegt bei mindestens 10.000 Euro
Die Besatzung des Frachters sei durch den Aufprall geweckt worden und umgehend an Bord gelaufen. Dann sei es dem Schiffsführer gelungen, seinen Frachter zurück an die Spundwand zu navigieren. Alarmierte Beamte der Streifen- sowie Wasserschutzpolizei nahmen die Personalien des 45-jährigen mutmaßlichen Täters auf und begannen mit den Ermittlungen. Bislang sei völlig unklar, warum der Mann die waghalsige Aktion durchführte.
Verletzt worden sei niemand. Jedoch belaufe sich der Schaden auf mindestens 10.000 Euro. Weitere Untersuchungen stünden noch aus, der Schaden könne auch noch höher ausfallen.
Neunjähriges Kind an Bord
Die Stadt Oldenburg werde jährlich von etwa 4.000 Schiffen durchquert, so der Sprecher. Insbesondere an Wochenenden dienen die Kaimauern zahlreichen Schiffsführern und ihrer Besatzung als Übernachtungsplatz. Die Wasserschutzpolizei weise aus diesem Anlass darauf hin, „dass auf den Schiffen Menschen arbeiten und leben. Im heutigen Fall wurden drei Menschen auf dem Binnenschiff in Gefahr gebracht, darunter ein neunjähriges Kind. Auch auf dem Seeschiff haben fünf Menschen in unmittelbarer Nähe des Aufpralls unter Deck geschlafen und gearbeitet“, so der Sprecher weiter. Taten wie diese seien „kein Kavaliersdelikt und werden durch die Polizei konsequent verfolgt“.
Die Beamten ermitteln nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr. Laut Strafgesetzbuch (Paragraf 315 StGB) kann ein solches Verbrechen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Die Mindeststrafe liegt bei sechs Monaten Gefängnis. Erkennt ein Gericht Vorsatz, dann ist die Mindeststrafe auf ein Jahr festzulegen.