Ein Kölner Schwurgericht ist überzeugt: Voller „Eifersucht und Besitzdenken“ soll der Mann gewesen sein, der Ende 2020 seine Affäre erschoss. Das Urteil ist deutlich.

Mit zwei Kopfschüssen tötete er seine Ex-Freundin, dann verbrannte er ihre Leiche – dafür muss ein 37-Jähriger nun lebenslang ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen heimtückischen Mordes. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 31-Jährige Ende 2020 in Köln erschoss und anschließend ihre Leiche im rheinland-pfälzischen Ochtendung verbrannte.

„An der Täterschaft des Angeklagten besteht für die Kammer kein Zweifel“, erklärte der Vorsitzende Richter. Er verwies auf zahlreiche Indizien, darunter DNA-Spuren des Angeklagten an der Tatwaffe sowie Schmauchspuren an seiner Hand und Hose.

Das Gericht wertete die Tat als „zielgerichtetes, organisiertes Handeln“. Der Angeklagte habe die „Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Gesinnung“ ausgenutzt, als er die Frau durch die offene Beifahrertür oder das geöffnete Beifahrerfenster von hinten erschoss.

Als Motive nannten die Richter „Eifersucht und Besitzdenken“: Nachdem die Ehefrau des Mannes von der Affäre erfahren hatte, hatte sie die Scheidung eingereicht. Der Türke habe gehofft, die Beziehung zur Mutter seiner Kinder retten zu können, wenn seine Affäre verschwindet. Gleichzeitig habe er nicht akzeptieren wollen, dass seine Ex-Freundin eine neue Beziehung eingehen könnte.

Nach dem Mord brachte der Angeklagte die Leiche gemeinsam mit einem Bekannten nach Ochtendung. Dort legten sie den Körper am Rand eines Wirtschaftswegs ab, übergossen ihn mit Kraftstoff und zündeten ihn an. Spaziergänger entdeckten die verbrannte Leiche am nächsten Tag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 37-Jährigen kündigte Revision an.

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