„Aufenthaltsrecht muss erlöschen“

CDU: Nach der zweiten Straftat soll die Abschiebung folgen

30.12.2024 – 07:30 UhrLesedauer: 3 Min.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und CDU-Chef Friedrich Merz (Archivbild): Die CDU will bei Asylbewerbern härter durchgreifen. (Quelle: Joerg Carstensen/dpa/dpa-bilder)

Nach einem „Warnschuss“ sollen sich Asylbewerber künftig keine zweite Straftat erlauben dürfen. Sonst droht die Abschiebung. Das plant zumindest die CDU.

Die CDU will im Fall ihres Wahlsiegs bei der Bundestagswahl deutlich härter gegen straffällige Asylbewerber vorgehen. Es sei „unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind – dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann der „Bild“-Zeitung. Nach einem „Warnschuss“ müsse daher künftig „bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen“.

Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen sollten, nannte Linnemann dem Bericht zufolge auch Delikte wie Diebstahl und Einbruch. In Zukunft müsse „klar sein, wer hier Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen“, betonte der CDU-Politiker. Die bisherige Regelung, die den Verwaltungsrichtern einen Ermessensspielraum einräume, werde „damit geändert“, sagte Linnemann mit Blick auf die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetz.

Zugleich betonte er: „Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, egal wie lange oder ob auf Bewährung, muss in Zukunft zwingend sein Aufenthaltsrecht verlieren.“ Linnemann kündigte überdies an, auch die Ausweisungen für Asylbewerber ohne Aufenthaltstitel müssten künftig „konsequenter und schneller erfolgen“. Außerdem müsse es mehr Abschiebeabkommen mit anderen Staaten geben, um die Straftäter auszuweisen, „wenn nötig auch in Drittstaaten“.

Derweil betonte Parteichef Friedrich Merz, die Union halte trotz der unklaren politischen Entwicklung in Syrien nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad an der Forderung nach Abschiebungen syrischer Straftäter fest. „Das Land ist nach wie vor sehr instabil, das wissen wir“, sagte der Kanzlerkandidat von CDU und CSU der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Aber wir sind in der Union ja schon seit längerer Zeit der Auffassung, dass man nach Afghanistan und nach Syrien grundsätzlich abschieben kann und sollte. Das würden wir machen.“

Zugleich müsse genau darauf geachtet werden, wer derzeit noch aus Syrien nach Deutschland und Europa komme, verlangte Merz. „Ich möchte jedenfalls die Mitglieder der Assad-Milizen, die in Syrien schlimme Verbrechen begangen haben, hier in Deutschland nicht sehen.“ Das seien Mittäter des Assad-Regimes, die in Syrien nun möglicherweise Strafverfahren vor sich hätten, sich aber stattdessen lieber auf die Flucht begeben würden. „Die klare Botschaft muss sein: Wir werden euch hier an den Grenzen sofort zurückweisen.“

Deutschland habe vielen Flüchtlingen geholfen und Unterkunft gewährt, sagte der Unionsfraktionschef. Doch die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei jetzt schon zu hoch, die Aufnahmemöglichkeiten der Städte und Gemeinden seien überschritten. „So geht es nicht mehr weiter. Und deswegen muss man jetzt konsequenter in der Einwanderungs- und Migrationsdebatte sagen: Wir brauchen einen Politikwechsel auch in der Einwanderungspolitik.“

Die Union schlage vor, die Arbeitsmigration von der Asylmigration strikt zu trennen, betonte Merz. Von Anfang an müsse es zwei verschiedene Verfahren geben. „Wer nach Deutschland oder Europa kommen will, weil er einen Fluchtgrund hat, der muss ein anderes Verfahren wählen als derjenige, der sagt „Ich will am liebsten morgen in Deutschland anfangen zu arbeiten“.“ Dafür habe die Union eine rein digitale „Work-and-Stay“-Agentur vorgeschlagen, die diese Aufgabe einheitlich für ganz Deutschland wahrnehmen soll. Dies solle auch in den deutschen Auslandsvertretungen in aller Welt gelten, in denen sich die Anträge stapeln und nicht zügig genug bearbeitet werden.

Auf die Frage, ob der Vorschlag des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), noch gelte, das individuelle Asylrecht abzuschaffen und durch europäische Aufnahme-Kontingente zu ersetzen, sagte Merz: „Das deutsche Asylrecht spielt im Grunde genommen in den laufenden Asylverfahren nur noch eine untergeordnete Rolle.“ So sei 2023 nur 120 Syrern und 523 Afghanen der Asylstatus nach Artikel 16a Grundgesetz zuerkannt worden.

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