Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen

21 Februar 2026

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Tech»Lidl verliert vor Gericht: Das sollten Sie wissen
Tech

Lidl verliert vor Gericht: Das sollten Sie wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Februar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Lidl verliert vor Gericht: Das sollten Sie wissen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Umstrittene Werbekampagne

Lidl verliert vor Gericht – das sollten Sie wissen

Aktualisiert am 19.02.2026 – 15:57 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Auto fährt in Leipzig vor einer Lidl-Filiale vorüber. (zu dpa: „Verbraucherschützer setzen sich gegen Lidl-Werbung durch“) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Niederlage vor Gericht: Eine Lidl-Werbekampagne mit angeblich 500 Preissenkungen sorgt für Streit. Was Verbraucherschützer an der Aktion kritisieren.

Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten. Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.

Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen. „Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen“, sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel.

Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Außerdem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen.

Moniert wurde von den Verbraucherschützern, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden. Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe. Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren. Die Verbraucherschützer hatten den Discounter deshalb verklagt.

Der Richter sagte, die Werbung sei irreführend. Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger. Er denke regional auf seinen Markt bezogen. Eine ausführliche Urteilsbegründung erfolgte zunächst nicht. Der Richter verwies auf die schriftliche Begründung. Sie wird in ein paar Wochen erwartet.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Die Werbung habe den Verbraucher in die Irre geführt. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.

Die Verbraucherschützer hatten bei der Kampagne Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gelten gemacht. Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Nasa nach Mondmission-Test optimistisch: „Großer Schritt“

20 Februar 2026

Falsche Warnungen auf Android-Smartphones locken in die Falle

20 Februar 2026

Neue Gruppenmitglieder können jetzt alte Nachrichten erhalten

20 Februar 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026

Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.

21 Februar 2026

Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

21 Februar 2026

Neueste Beiträge

Ex-Frau ließ sich von Epstein aushalten

21 Februar 2026

Was passt zu Sauerkraut? Klassische und exotische Ideen

21 Februar 2026

Kritik der EU, weil Studie zeigt, dass klimaschädliches Rind- und Lammfleisch 580-mal mehr Subventionen erhält als Hülsenfrüchte

20 Februar 2026

Recent Posts

  • Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen
  • In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht
  • Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück
  • Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.
  • Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.