Die von der Ampel-Regierung angeschobene Reform für leichtere Einbürgerungen soll im Bundestag beschlossen werden. Die Opposition spricht von einem „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“.
Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat vor der Bundestagsabstimmung harte Kritik aus der Opposition hervorgerufen. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, kritisierte die Vorhaben im Deutschlandfunk scharf: „Es ist in der Tat ein Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz.“
Die Reform der Ampel-Koalition geht laut Throm in die völlig falsche Richtung. Der Sprecher betonte, dass Deutschland seine Anforderungen reduziere, während andere Staaten, etwa Frankreich, ihre Einbürgerungsregeln verschärfen würden. „Wir können nicht mehr garantieren, dass wir zukünftig Menschen einbürgern, die tatsächlich noch nicht nachhaltig integriert sind.“
Faeser: Müssen beim Werben um Fachkräfte mithalten können
Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist die Reform nötig, um dringend benötigte Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen. „Auch wir müssen den Menschen, den qualifizierten Leuten aus aller Welt, ein Angebot machen wie die USA, wie Kanada“, wo der Erwerb der Staatsbürgerschaft selbstverständlich mit dazugehöre, sagte die SPD-Politikerin .
Generell sollen künftig mehrere Staatsangehörigkeiten möglich sein. Eine Einbürgerung soll nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren.
„Es braucht eine Wertschätzung für die Menschen, die hier in unser Land kommen und mit dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft funktioniert“, sagte Faeser. Sie nannte beispielhaft Pflegekräfte, Ärzte und Service-Kräfte im Restaurant. Gerade angesichts der aktuellen Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund durch den rechten Rand werbe sie dafür, das neue Staatsangehörigkeitsrecht als Chance zu begreifen.
Ungleichheit beim Thema doppelte Staatsbürgerschaften
Faeser betonte auch, die Ungleichheit beim Thema doppelte Staatsbürgerschaften werde beseitigt. „Bislang haben wir rund 60 Prozent doppelte Staatsangehörigkeiten, die schon zulässig sind und bei rund 40 Prozent eben nicht.“
„Ansonsten haben wir auch eine Verschärfung drin zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, weil man nämlich für den eigenen Lebensunterhalt sorgen muss“, sagte Faeser. Diese Vorgabe gilt bislang auch schon, allerdings sind Ausnahmen künftig nur noch für bestimmte Fälle vorgesehen.
Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) betonte, dass die Anforderungen für eine Einbürgerung auch nach der Reform hoch bleiben würden. „Ob nun nach acht Jahren oder jetzt schon nach fünf Jahren sind die Prüfungsprozesse und die Voraussetzungen genau gleich hoch“, sagte sie. Insgesamt seien rund 14 Prozent der Bevölkerung keine deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Das heißt, sie können nicht wählen, sie können nicht gewählt werden, sie können nicht politisch teilhaben, obwohl sie schon teilweise über zehn Jahre hier leben.“
Der Bundestag will heute die von der Ampel-Koalition angeschobene Reform für leichtere Einbürgerungen diskutieren und beschließen. Generell sollen künftig mehrere Staatsangehörigkeiten möglich sein. Eine Einbürgerung soll nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren.