Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen

21 Februar 2026

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Lehrer in Baden-Württemberg darf nicht mehr unterrichten
Finanzen

Lehrer in Baden-Württemberg darf nicht mehr unterrichten

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Lehrer in Baden-Württemberg darf nicht mehr unterrichten
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

„Charakterlich nicht geeignet“

Wegen Reichsbürgernähe: Lehrer muss gehen


14.12.2025 – 10:09 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Lehrer schreibt eine Rechenaufgabe an die Tafel (Symbolbild): In Baden-Württemberg hat ein Lehrer das deutsche Rechtssystem angezweifelt. (Quelle: IMAGO/David Agüero Munoz)

In Baden-Württemberg leugnet ein Lehrer die Existenz staatlicher Institutionen und lehnt das geltende Rechtssystem ab. Er muss nach einem Gerichtsbeschluss gehen.

Eine Lehrkraft ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als „charakterlich grundsätzlich nicht geeignet“ für den Schuldienst an staatlichen sowie privaten Schulen eingeschätzt und von seiner Tätigkeit ausgeschlossen worden. Mit seinem Urteil folgte der Gerichtshof der Vorinstanz. Der Mann war nach Einschätzung der zuständigen Stellen der sogenannten Reichsbürgerszene zuzuordnen.

Seine Eignung als Lehrer war angezweifelt worden, nachdem der Mann mit der Polizei und anderen Behörden in Konflikt geraten war – etwa durch die Teilnahme bei bestimmten Veranstaltungen. Es sei eine generelle Ablehnung staatlicher Hoheitsbefugnisse festgestellt worden, schreibt der Bund-Verlag. Dieses Verhalten habe sogar den Verfassungsschutz auf den Lehrer, der an einer Privatschule unterrichtete, aufmerksam gemacht. So verweigerte er unter anderem die Anerkennung staatlicher Hoheitsbefugnisse, zweifelte die Legitimität deutscher Gerichte an und berief sich auf angeblich fortgeltende alliierte Besatzungsrechte.

Das Verwaltungsgericht hatte in dem Verhalten in erster Instanz eine „erhebliche Gefährdung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler“ gesehen. Eine Distanzierung des Lehrers von der „Reichsbürger“-Ideologie während des laufenden Verfahrens hatte das Gericht für nicht glaubhaft gehalten.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) schloss sich dieser Einschätzung im Oktober an. Nicht die fachlichen Fähigkeiten des Mannes, sondern vielmehr sein reichsbürgertypisches Verhalten sei ausschlaggebend.

Für eine Untersagung der Lehrtätigkeit nach § 8 des Privatschulgesetzes sei es laut VGH zudem nicht notwendig, dass der Lehrer sein Verhalten im schulischen Umfeld gezeigt hat. Auch außerschulisches Verhalten könne eine Untersagung rechtfertigen, wenn sich daraus Hinweise auf Gefahren für Schülerinnen und Schüler oder den staatlichen Bildungsauftrag ergeben.

Auch auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit könne sich der Lehrer nicht berufen, entschied der VGH. Dieses finde seine Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, wie sie Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes vorsehe. Zudem sei dieses Argument erst zu spät im Verfahren vorgebracht worden.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind laut Verfassungsschutz Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab und definieren sich „in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend“, so der Verfassungsschutz. Es bestehe die Besorgnis, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

21 Februar 2026

Wie Tesla, SpaceX und xAI ein Imperium bilden

20 Februar 2026

Trumps Wirtschaftspolitik? Experte muss laut lachen

20 Februar 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026

Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.

21 Februar 2026

Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

21 Februar 2026

Neueste Beiträge

Ex-Frau ließ sich von Epstein aushalten

21 Februar 2026

Was passt zu Sauerkraut? Klassische und exotische Ideen

21 Februar 2026

Kritik der EU, weil Studie zeigt, dass klimaschädliches Rind- und Lammfleisch 580-mal mehr Subventionen erhält als Hülsenfrüchte

20 Februar 2026

Recent Posts

  • Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen
  • In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht
  • Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück
  • Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.
  • Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.