Länder fordern Verbot – Bund sieht keinen Grund

Rechtliche Fragen

Blitzer-Apps bald ganz verboten? Streit zwischen Bund und Ländern


13.01.2026 – 10:51 UhrLesedauer: 2 Min.

Blitzer-Warnapps (Symbolbild): zur Information vor der Fahrt sind sie derzeit noch erlaubt. (Quelle: IMAGO)

Blitzer-Warnapps sind praktisch und in Deutschland nur während der Fahrt verboten. Die sonstige Nutzung ist erlaubt – zumindest bis jetzt.

Wer in Deutschland eine App nutzt, die vor Blitzern warnt, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Aber nur dann, wenn die Polizei bei einer Kontrolle nachweisen kann, dass die App während der Fahrt aktiv war oder betriebsbereit mitgeführt wurde. Auch Beifahrer dürfen eine solche App während der Fahrt nicht nutzen, die Apps dürfen nur vor der Fahrt als Informationsquelle dienen.

Für die Bundesländer reicht das nicht mehr. Sie fordern ein umfassendes Verbot – und verweisen auf ein Beispiel aus dem Ausland.

Die Länder drängen auf eine Gesetzesverschärfung, die auch den Besitz und das betriebsbereite Mitführen sogenannter Blitzerwarn-Apps untersagt. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes heißt es laut „Rheinischer Post“, das Verbot dürfe nicht länger vom Zufall bei Polizeikontrollen abhängen.

In App-Stores würden Radarwarner gezielt damit beworben, dass sie Nutzern „viele Male den Lappen bewahrt“ hätten. Das belege, dass solche Anwendungen nur einen Zweck verfolgten: die Umgehung von Verkehrsüberwachung. Die derzeitige Regelung sei nicht mehr zeitgemäß, argumentieren die Länder – und verweisen auf ein Nachbarland als Vorbild.

In Frankreich sind Blitzer-Apps nicht nur während der Fahrt verboten – auch das Mitführen ist untersagt. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch andere europäische Länder gehen inzwischen restriktiver mit Technik um, die gezielt vor Verkehrsüberwachung warnt.

Aus dem Bundesverkehrsministerium kommt klare Ablehnung. Eine Sprecherin von Minister Patrick Schnieder (CDU) sagte der „Rheinischen Post“, es komme nicht auf neue Gesetze, sondern auf die Ahndungsdichte an. Bereits heute sei es verboten, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“.

Statt neuer Vorschriften brauche es deshalb mehr und konsequentere Kontrollen. Die Umsetzung liege ohnehin bei den Ländern selbst, so das Ministerium weiter. Diese könnten – und müssten – bereits heute dafür sorgen, dass bestehende Regeln eingehalten und Verstöße geahndet werden.

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