Die Schufa gerät erneut in die Kritik: Verbraucherschützer haben Beschwerde und Anzeige gegen die Auskunftei eingereicht. Worum es dieses Mal geht.
Die Schufa ist eine Institution, die nicht nur für viele Verbraucher, sondern auch für Verbraucherschützer immer wieder ein Ärgernis ist. Der Wirtschaftsauskunftei wird oft vorgeworfen, der Schufa-Score führe zu Diskriminierung. Denn ist dieser nicht gut, können Personen oft keine Verträge, Kredite oder sogar Mietverträge abschließen.
Hinzu kommt, dass das private Unternehmen Daten über Verbraucher sammelt und damit Geld verdient. Wer Zugriff auf seine Daten in Form einer Bonitätsauskunft haben möchte, muss diese Dienstleistung bezahlen. Allerdings gibt es auch eine Gratis-Kopie, auf die jeder Bürger einmal pro Jahr Zugriff hat.
Kostenlose Auskunft wird vor Kunden verschleiert
Aber auf diese wird nach Auffassung der europäischen Verbraucherschutzorganisation Nyob auf der Schufa-Webseite nicht genügend hingewiesen. Deswegen haben die Verbraucherschützer nun Beschwerde und Anzeige bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht, wie sie auf ihrer Webseite berichten.
Nyob wirft der Schufa vor, bewusst zu verschleiern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf kostenlose Auskunft haben. Stattdessen bewerbe sie ausschließlich die „Bonitätsauskunft“, die 29,95 Euro kostet. „Mittels manipulativer Designs versucht das Unternehmen, den Verkauf von Bezahlprodukten zu forcieren und die kostenlose gesetzliche Auskunft sogar fälschlich als ungeeignet zur Vorlage bei Dritten darzustellen“, heißt es bei Nyob.
Dabei schreibe die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sogar vor, dass Unternehmen Verbraucher dabei unterstützen müssen, Zugriff auf die kostenlose Datenkopie zu erhalten. Bei der Schufa werde Kundinnen und Kunden sogar aktiv davon abgeraten, die kostenlose Version mit Dritten zu teilen, da sie sensible Daten und keine tagesaktuelle Berechnung des Schufa-Scores enthalte, wie es auf der Webseite heißt.
Schufa verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer: Die kostenlose Auskunft enthalte ausschließlich einen „Basisscore“, in der Bezahlvariante gebe es hingegen sechs verschiedene „Branchenscores“ – also wesentlich mehr Daten. Zudem erhalten Kunden die gedruckte „Bonitätsauskunft“ schneller als die kostenlose „Datenkopie“.
Martin Baumann, Datenschutzjurist bei Nyob, erklärt, dass laut DSGVO „Unternehmen alle Daten sofort, kostenlos, leicht zugänglich und transparent zur Verfügung stellen“ müssen. Mit all den genannten Punkten verstoße die Schufa Nyob zufolge „gleich mehrfach gegen europäisches Datenschutzrecht“, weshalb die Organisation die Beschwerde und Anzeige nun einreichte.