Betrüger versuchen in Niedersachsen mit gefälschten Steuerbescheiden schnell an Geld zu kommen. Woran Steuerzahler die falschen Schreiben erkennen können.
In Niedersachsen sind gefälschte Steuerbescheide im Umlauf. Wie das Landeskriminalamt mitteilt, versuchen Betrüger mit den postalisch verschickten Schreiben an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Die Briefe seien „sehr gut gemachte Fälschungen“. Mehrere Finanzämter in Niedersachsen haben solche Schreiben gemeldet, es seien zudem bereits einige Anzeigen diesbezüglich eingegangen.
Ein Niedersachse hat zum Beispiel einen dreiseitigen Brief erhalten, der angeblich vom Finanzamt in Bad Salzdetfurth stammt. Darin wird er zu einer Nachzahlung von über 700 Euro aufgefordert. Das Geld soll auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe geschickt werden.
Allerdings fielen dem Anzeigenerstatter einige Ungereimtheiten auf: So gibt es etwa in Bad Salzdetfurth gar kein Finanzamt. Für den Mann ist eigentlich das Finanzamt Hildesheim zuständig, was dieses auf Nachfrage auch bestätigte. Das bis auf die Adressdaten des Empfängers identische Schreiben erhielten weitere Personen, so das Landeskriminalamt.
Der falsche Steuerbescheid kann – neben der Angabe eines falschen Finanzamtes – auch an weiteren Merkmalen erkannt werden: So sind etwa die angegebene Steuernummer und ID-Nummer falsch. Die angebliche Telefonnummer des Finanzamtes gibt es nicht und der Rechtsbehelf fehlt auf dem Schreiben. Zudem ist am Ende des Briefes ein Stempel mit der Aufschrift „Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ aufgebracht, der so nicht üblich ist.
„Natürlich passen sich die Täter auch an und verbessern bekannterweise ihre Vorgehensweise. So sind zukünftig noch besser gemachte Schreiben denkbar“, warnt das Kriminalamt. Es rät dazu, Schreiben vom Finanzamt mit den offiziellen Schreiben der vergangenen Jahre zu vergleichen. Im Zweifelsfall sollte das zuständige Finanzamt nach der Echtheit des Briefes gefragt werden.
Wer einen gefälschten Steuerbescheid erhält, sollte das geforderte Geld keinesfalls überweisen und Anzeige erstatten.