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Finanzen

Krankenkasse zahlt Arztkosten nicht – das müssen Sie wissen

wochentlich.deVon wochentlich.de9 Juli 20253 Min Gelesen
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Krankenkasse zahlt Arztkosten nicht – das müssen Sie wissen
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Krankenkasse zahlt Arztkosten nicht – das müssen Sie wissen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es darum, ob die Krankenkasse für Behandlungen auf See zahlt.

Ob Karibik oder Mittelmeer: Eine Kreuzfahrt ist für viele Menschen ein lang ersehnter Traum. Doch was passiert, wenn Sie plötzlich krank werden und einen Arzt an Bord brauchen? Genau diese Frage stellt sich ein t-online-Leser und möchte wissen, ob seine Krankenversicherung die Behandlungskosten während einer Kreuzfahrt übernimmt.

Wer auf hoher See krank wird, kann sich meist direkt an Bord behandeln lassen. Große Kreuzfahrtschiffe verfügen über gut ausgestattete Bordhospitäler und ausgebildete Schiffsärzte, oft sogar mehrere. Doch der Schiffsarzt an Bord ist kein Kassenarzt. Das bedeutet: Die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse wird auf dem Kreuzfahrtschiff nicht akzeptiert – auch nicht, wenn das Schiff unter der Flagge eines europäischen Staates fährt.

Stattdessen werden Behandlungen als Privatleistung abgerechnet. Sie müssen die Kosten also zunächst selbst tragen. Bei Fahrten innerhalb der EU können Sie anschließend die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet dann jedoch nur die Summe, die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf der Differenz sitzen.

Anders sieht es bei Landgängen aus: Innerhalb der EU, sowie in Norwegen oder Island können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitskarte wie gewohnt nutzen. Dort werden Sie in der Regel wie ein Einheimischer behandelt und erhalten medizinische Leistungen zu den gleichen Bedingungen.

In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie der Türkei oder Tunesien stellt die Krankenkasse auf Anfrage einen Auslandskrankenschein aus, der ebenfalls eine medizinische Grundversorgung ermöglicht.

Außerhalb Europas hingegen bietet die gesetzliche Krankenversicherung oft keinen Schutz, es sei denn, es besteht ein explizites Abkommen mit dem Reiseland. Auch dann sind die Leistungen häufig eingeschränkt.

Wer privat krankenversichert ist, genießt in der Regel einen umfassenderen Schutz – auch auf Reisen. Innerhalb Europas gilt meist voller Versicherungsschutz, außerhalb Europas häufig für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.

Trotzdem sollten Privatversicherte genau prüfen, was ihr Tarif tatsächlich abdeckt. Denn nicht alle Vollversicherungstarife enthalten Kostenübernahmen für medizinisch notwendige Rücktransporte oder Rettungseinsätze – und genau diese können auf Kreuzfahrten sehr teuer werden.

Ob gesetzlich oder privat versichert – eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist auf einer Kreuzfahrt dringend zu empfehlen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für privatärztliche Behandlungen an Bord, sondern deckt auch medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland sowie Rettungs- und Bergungskosten ab. Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Kosten für eine private Auslandskrankenversicherung sind vergleichsweise gering. Singles zahlen für einen Jahresschutz meist zwischen 9 und 15 Euro, Familien sichern sich ab rund 20 bis 35 Euro jährlich ab. Für Senioren bis etwa 65 Jahren beginnt der Beitrag bei rund 20 Euro pro Jahr. Nur bei längeren Reisen oder höherem Alter können die Kosten steigen – hier werden teils 200 bis 500 Euro für mehrmonatige Aufenthalte fällig.

Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung bietet auf Kreuzfahrten einen lückenlosen Schutz. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar, damit Sie bei Krankheit oder Unfall während der Kreuzfahrt nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben. Ein kurzer Vertragscheck vor Reiseantritt schützt Sie vor finanziellen Risiken.

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