Wenn am Freitag im Bundesrat über die Krankenhausreform abgestimmt wird, ist der Ausgang noch offen. Doch Lauterbachs Großprojekt droht ein empfindlicher Rückschlag.

Über zwei Jahre hat Karl Lauterbach für eine Krankenhausreform gekämpft, sie immer wieder überarbeitet und zahlreiche Vermittlungsrunden mit den Ländern überstanden. Am Ende brachte er das Gesetz durch den Bundestag. Jetzt droht die Reform trotzdem zu scheitern.

Denn eine letzte Hürde muss sie noch nehmen: den Bundesrat. Die Länderkammer kommt am Freitag zusammen und stimmt auch über die Krankenhausreform ab. Sie kann das Gesetz zwar nicht ablehnen, aber den Vermittlungsausschuss anrufen – und die Reform so auf unbestimmte Zeit verzögern oder letztlich ganz sterben lassen. Die aktuelle Stimmung spricht nicht für das Großprojekt, mit dem der ehrgeizige Gesundheitsminister die Krankenhauslandschaft in Deutschland neu ordnen wollte.

Lauterbach hatte sich aber zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass die Reform wie geplant im Januar in Kraft treten könne. Er verwies dabei auf vertrauliche Einzelgespräche mit Vertretern der Länder. „Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind“, sagte er am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

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Bei der Reform geht es insbesondere um eine neue Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser sowie eine stärkere medizinische Spezialisierung. Lauterbach selbst wird auch in der Bundesratssitzung sprechen und versuchen, die Länder noch einmal zu überzeugen.

Das mögliche Scheitern der Reform wäre ein Kollateralschaden des Koalitionsbruchs. Die Reform wurde zwar noch mit Ampel-Mehrheit im Bundestag beschlossen, aber mehrere Länder haben Widerstand angekündigt – aus Furcht vor Klinikschließungen, hohen Folgekosten und einer Stärkung der Befugnisse des Bundes auf Kosten der Länder.

Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, müsste der Bundestag dies mit absoluter Mehrheit überstimmen. Nach dem Ampel-Aus fehlen der Minderheitsregierung dazu aber die nötigen Stimmen. Insbesondere aus der Union gibt es Forderungen, Lauterbachs Projekt zu begraben und nach der Neuwahl eine komplett neue Reform in Angriff zu nehmen. Verzichtet der Bundesrat am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, kann die Reform allerdings in Kraft treten.

Bereits im Juni hatte der Bundesrat über das Gesetz beraten und Änderungsvorschläge eingebracht, die Lauterbach teilweise noch einarbeitete. Andere Anmerkungen blieben unbeachtet.

Noch ist die Krankenhausreform nicht verabschiedet. (Symbolbild) (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Insbesondere Bayern hat in der Vergangenheit immer wieder Stimmung gegen die Reform gemacht und will offenbar versuchen, die Reform gänzlich abzuräumen, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ankündigte: „Die Vorstellung, dass man sich auf Basis eines verkorksten Lauterbach-Gesetzes auf Reparaturmaßnahmen einigen könnte, die das Gesetz zustimmungsfähig machen, halte ich für nicht realistisch.“ Das Gesetz, das die Union im Bundestag bei der ersten Abstimmung bereits abgelehnt hatte, gehöre laut Dobrindt „zu den Trümmern der gescheiterten Ampel“.

Auch die großen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kündigten bereits Widerstand an, ebenso wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zusammen hätten sie bereits 34 der notwendigen 35 Stimmen, die für eine Weitergabe an den Vermittlungsausschuss nötig wären.

Die Länder haben gemeinsam bereits einen Antrag für die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorbereitet. Ein weiteres Land bräuchten sie noch. Das ist möglicherweise Hessen: Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) befürwortete zuletzt den Gang vor den Ausschuss, kündigte allerdings an, sich eng mit dem Koalitionspartner SPD abstimmen zu wollen.

Auf der anderen Seite gibt es bisher weniger Länder, die eindeutig für ein Durchwinken der Krankenhausreform sind. Eines davon ist Niedersachsen. Ministerpräsident Stephan Weil mahnte: „Wir brauchen eine Krankenhausreform und wir brauchen sie schnell – so wie es jetzt ist, kann und darf es nicht weitergehen.“

Der Vermittlungsausschuss würde „die notwendige Weiterentwicklung unserer stationären Gesundheitsversorgung ausbremsen und notwendige Einrichtungen gefährden, denn in diesem Fall ist nicht absehbar, wann eine Reform kommen würde und ob überhaupt“, so Weil. Darauf könne man es nicht ankommen lassen.

Stephan Weil: Er will die Krankenhausreform nicht scheitern lassen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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