Streit um Schadenersatz

Facebook verliert vor dem Bundesgerichtshof nach Datenklau

Aktualisiert am 18.11.2024 – 14:57 UhrLesedauer: 1 Min.

Facebook hat einen Prozess vor dem Bundesgerichtshof verloren. Gegenstand war ein Datendiebstahl bei 500 Millionen Nutzern.

Im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer gestärkt. Für Facebook-Nutzer, deren Daten in den Jahren 2018 und 2019 illegal abgegriffen wurden, heißt das, dass sie grundsätzlich Schadenersatz verlangen können. Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern stelle einen immateriellen Schaden dar.

Die Entscheidung des BGH besagt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten für einen Anspruch auf Schadenersatz ausreicht. Es sei nicht notwendig, dass ein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. In einem konkreten Fall geht es um eine Forderung von 1.000 Euro.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte den Schadenersatzanspruch zunächst abgelehnt. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurück an das OLG Köln. Dies ist notwendig, da das OLG Köln Ansprüche bisher nur pauschal abgelehnt hatte.

Die Leitentscheidung des BGH hat Bedeutung für Tausende anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten. In den Jahren 2018 und 2019 waren weltweit die Daten von 531 Millionen Nutzern abgegriffen worden. Angreifer nutzten die Funktion „Freunde suchen“, um sich Zugang zu Nutzerkonten zu verschaffen, und verbreiteten anschließend die Verbindungsdaten im Netz.

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