Die Europäische Kommission schlägt ein freiwilliges einheitliches digitales Portal für Unternehmen vor, die Arbeitnehmer zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Über den „Mehrwert“ sind sich die Stakeholder uneinig.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine Initiative vorgeschlagen, um Bürokratie abzubauen, Verwaltungsverzögerungen zu reduzieren und unterschiedliche nationale Anforderungen für Unternehmen zu harmonisieren, die Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen.
Die Initiative wird sowohl ein einziges digitales Portal als auch eine standardmäßige elektronische Entsendeerklärung einführen, um die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch rund fünf Millionen entsandte Arbeitnehmer im Binnenmarkt zu erleichtern.
„Der Vorschlag wird eines der größten administrativen Hindernisse im Binnenmarkt für Dienstleistungen abbauen und ist eine konkrete Maßnahme zur Reduzierung der Berichtspflichten von Unternehmen um 25 %“, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.
Ein einziges digitales Meldeportal werde es Dienstleistern ermöglichen, ein einziges Formular anstelle von 27 verschiedenen nationalen Formularen zu verwenden, erklärte die Kommission in einer Erklärung.
Die Initiative wird freiwillig sein und hat bereits gemischte Reaktionen von Interessenvertretern hervorgerufen.
„Die Europäische Kommission hat die Gelegenheit verpasst, ein System zur Meldung entsandter Arbeitnehmer einzuführen, das es sowohl Arbeitgebern erleichtern würde, entsandte Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu registrieren, als auch Arbeitsinspektoren, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren“, sagte Esther Lynch vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) Generalsekretär.
Arbeitnehmervertreter glauben, dass die E-Meldung bei richtiger Gestaltung ein gutes Instrument zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung sein könnte, warnen jedoch davor, dass die sozialen Kosten des aktuellen Vorschlags die wirtschaftlichen Vorteile für Unternehmen überwiegen könnten.
Unternehmensvertreter hingegen begrüßen das EU-weite digitale Tool als eine Möglichkeit, den Prozess zu vereinfachen und zu verschlanken und den übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen im Binnenmarkt zu verringern.
„Deutsche Arbeitgeber fordern seit langem ein einheitliches, einheitliches Meldesystem für die Entsendung von Arbeitnehmern anstelle von 27 separaten nationalen Systemen mit unterschiedlichen Informations- und Dokumentationspflichten“, so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die die größte Vertretung darstellt Zielland für entsandte Arbeitnehmer, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der EGB ist gegen einen Einheitsansatz und befürwortet ein freiwilliges, standardisiertes E-Formular, das es ermöglicht, einige Informationsanforderungen hinzuzufügen oder an nationale Bedürfnisse anzupassen, um eine breitere Übernahme durch die Mitgliedstaaten zu fördern.
„Jetzt müssen wir auch Fortschritte bei der Einrichtung eines neuen EU-Helpdesks unter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sehen, um Arbeitgebern auf Abruf praktische und individuelle Hilfe und Anleitung zu bieten, insbesondere bei der Entsendung von Arbeitnehmern“, sagte BusinessEurope-Direktor General Markus J. Beyrer bemerkte.
Welche Länder sind für entsandte Arbeitnehmer am attraktivsten?
Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2024 machen entsandte Arbeitnehmer fast die Hälfte der 9,9 Millionen EU-Bürger aus, die im Ausland arbeiten.
Mit über 1,5 Millionen entsandten Arbeitnehmern im Jahr 2022 ist Deutschland mit Abstand das Land mit den meisten entsandten Arbeitnehmern – weit dahinter folgen Polen (mit rund 723.000) und Italien (mit rund 315.000).
Den neuesten Daten zufolge verzeichneten Frankreich, Deutschland und Irland von 2021 bis 2022 den höchsten Anstieg der entsandten Arbeitnehmer in ihren Hoheitsgebieten, mit jeweiligen Steigerungen von 63 %, 61 % und 217 %. Nach der Covid-19-Pandemie war der Anstieg EU-weit zu verzeichnen, auch wenn Estland (-19 %), Litauen (-1 %) und Rumänien (-2 %) einen leichten Rückgang verzeichneten.
Wer steckt hinter den Zahlen?
Die Zahl der Arbeitnehmer in den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und den EU-Ländern betrug im Jahr 2022 etwa 4,6 Millionen, und obwohl es keine aktuelle Studie gibt, die sich speziell auf ihr Profil konzentriert, wurde in einem EU-Bericht über die allgemeine Arbeitsmobilität aus dem Jahr 2024 festgestellt, dass es 58 sind % derjenigen, die ins Ausland ziehen, sind männlich, die Hälfte stammt aus Rumänien, Polen oder Italien.
Eine weitere Studie der Europäischen Kommission über entsandte Arbeitnehmer zeigt, dass die Branchen, in denen sie am häufigsten beschäftigt werden, das Baugewerbe und der Straßengüterverkehr sind, mit einer durchschnittlichen Entsendungsdauer von 159 Tagen.
Hochqualifizierte Arbeitskräfte sind im Binnenmarkt besonders gefragt, insbesondere im IKT-Sektor, der in den letzten Jahren das schnellste Wachstum der Beschäftigungsmöglichkeiten verzeichnete, stellte die Kommission fest.