Close Menu
WöchentlichWöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab
Er war mal 1.141 der Welt – jetzt schlug er Jannik Sinner

Er war mal 1.141 der Welt – jetzt schlug er Jannik Sinner

15 Januar 2026
„1 Cent sparen“-Challenge: Wie viel Geld Ihnen das bringt

„1 Cent sparen“-Challenge: Wie viel Geld Ihnen das bringt

15 Januar 2026
„The Voice Kids“: Änderungen bei Erfolgsformat

„The Voice Kids“: Änderungen bei Erfolgsformat

15 Januar 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
WöchentlichWöchentlich
Bulletin
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
WöchentlichWöchentlich
Home»Politik
Politik

Kommission für Liberalisierung des Abtreibungsrechts

wochentlich.deVon wochentlich.de15 April 20243 Min Gelesen
Facebook Twitter LinkedIn Reddit Telegram WhatsApp Pinterest Tumblr VKontakte Email
Kommission für Liberalisierung des Abtreibungsrechts
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email
Kommission für Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Eine Expertenkommission empfiehlt hier Änderungen. Auch beim Thema Eizellspende und Leihmutterschaft hält sie eine Liberalisierung für möglich.

Abtreibungen sollten in Deutschland nach Einschätzung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein.

„In der Frühphase der Schwangerschaft (…) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben“, heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts der Kommission, die in Berlin vorgelegt wurde. Die Expertinnen und Experten äußern sich darin auch zu den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft. Beides hält die Kommission unter bestimmten Umständen für zulässig.

Zwar sind Schwangerschaftsabbrüche faktisch auch heute in der Frühphase – also innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen – straffrei möglich, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen. Allerdings ist dies bisher als Ausnahmeregelung im Strafgesetzbuch geregelt, das Abtreibungen ansonsten ganz grundsätzlich unter Strafe stellt.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, durch eine Kommission prüfen zu lassen, inwieweit Schwangerschaftsabbrüche auch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnten. Die Kommission sollte zudem Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft prüfen.

„Rechtswidrigkeit in Frühphase nicht haltbar“

„Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft (…) ist nicht haltbar. Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen“, sagte die für das Thema zuständige Koordinatorin in der Kommission, die Strafrechtlerin Liane Wörner von der Universität Konstanz, in Berlin.

Ein Abbruch sei aktuell zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, „aber er ist nach wie vor als rechtswidrig, als Unrecht gekennzeichnet“, kritisierte die stellvertretende Koordinatorin, Frauke Brosius-Gersdorf, die geltende Regel. Eine Änderung sei nicht einfach nur eine Formalie. Für die betroffenen Frauen mache es einen großen Unterschied, ob das, was sie täten, Unrecht sei oder Recht. „Außerdem hat das Auswirkungen auf die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen.“

Die Expertinnen empfehlen auch eine Neuregelung zu Schwangerschaftsabbrüchen, die auf Sexualdelikte zurückgehen. Bei einer Vergewaltigung gebe es laut Gesetz nur eine Frist von zwölf Wochen, bis zu der ein Abbruch für die ausführenden Ärztinnen und Ärzte nicht strafbar sei. Das sei aber „zu eng bemessen“, heißt es im Bericht. Betroffene Frauen seien häufig traumatisiert und würden eine Schwangerschaft in diesem Zusammenhang möglicherweise erst spät bemerken. Hier müsste die Frist den Expertinnen zufolge ausgeweitet werden.

Eizellspende und Leihmutterschaft

Eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland sehen die Expertinnen und Experten als zulässig, „sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“, heißt es. Deutschland sei neben Luxemburg das einzige Land EU-Land, in dem die Eizellspende noch verboten sei, sagte die Koordinatorin für das Thema in der Kommission, Claudia Wiesemann von der Universität Göttingen. Wichtig sei, so wie bei der Samenspende auch, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern.

Leihmutterschaft könne der Gesetzgeber in bestimmten Fällen zulassen, heißt es von der Kommission, „sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Reddit Telegram WhatsApp

In Verbindung stehende Artikel

Petr Bystron ließ sich Reise nach China bezahlen

Petr Bystron ließ sich Reise nach China bezahlen

Auf Adenauer folgen drei Politiker

Auf Adenauer folgen drei Politiker

Auf Adenauer folgen drei Politiker

Auf Adenauer folgen Kohl, Genscher und Weizsäcker

Merz wirft SPD wegen Erbschaftsteuer Verunsicherung vor

Merz wirft SPD wegen Erbschaftsteuer Verunsicherung vor

Markus Söders Plan zur Hymnenpflicht: Experte spricht von „Schnapsidee“

Markus Söders Plan zur Hymnenpflicht: Experte spricht von „Schnapsidee“

Regierung und Opposition streiten über Anschlag

Regierung und Opposition streiten über Anschlag

Verband fordert die Unabhängigkeit Frankens von Bayern

Verband fordert die Unabhängigkeit Frankens von Bayern

Bundeswehr auf Grönland: Europäer verstärken Sicherheit

Bundeswehr auf Grönland: Europäer verstärken Sicherheit

Regierung setzt neuen Abschiebe-Beauftragten ein

Regierung setzt neuen Abschiebe-Beauftragten ein

Redakteurfavoriten

„1 Cent sparen“-Challenge: Wie viel Geld Ihnen das bringt

„1 Cent sparen“-Challenge: Wie viel Geld Ihnen das bringt

15 Januar 2026
„The Voice Kids“: Änderungen bei Erfolgsformat

„The Voice Kids“: Änderungen bei Erfolgsformat

15 Januar 2026
Familie von toter Kellnerin mit Anschuldigungen

Familie von toter Kellnerin mit Anschuldigungen

15 Januar 2026
Diese Funktion der Metallklammer sollten Sie kennen

Diese Funktion der Metallklammer sollten Sie kennen

15 Januar 2026

Neueste Beiträge

Welche Fahrer bis 19. Januar handeln müssen

Welche Fahrer bis 19. Januar handeln müssen

15 Januar 2026
Die Selbstaufgabe der SPD – POLITICO

Die Selbstaufgabe der SPD – POLITICO

15 Januar 2026
Es wird erwartet, dass die Zahl der Todesopfer bei Protesten im Iran steigen wird, da Teheran „Terroristen“ dafür verantwortlich macht.

Es wird erwartet, dass die Zahl der Todesopfer bei Protesten im Iran steigen wird, da Teheran „Terroristen“ dafür verantwortlich macht.

15 Januar 2026

Your source for the serious news. This demo is crafted specifically to exhibit the use of the theme as a news site. Visit our main page for more demos.

We're social. Connect with us:

Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest YouTube

Subscribe to Updates

Get the latest creative news from FooBar about art, design and business.

Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
© 2026 Wochentlich. Alle Rechte vorbehalten.

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.