Lebensmittelkontrolle

Ekelfund im Kölner Mediapark: Sushi-Restaurant mit Mäusekot

05.05.2025 – 02:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Set mit drei Sushi-Rollen Symbolbild) : Nach einer amtlichen Kontrolle musste das „Mikado“ in Köln vorübergehend schließen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Dmitri Maruta)

Das beliebte Sushi-Restaurant gilt als Top-Adresse in Köln. Dann kamen Kontrolleure in die Küche – und entdeckten, was kein Gast wissen sollte.

Ein bekanntes Sushi-Restaurant in Köln ist nach einer amtlichen Kontrolle wegen gravierender Hygienemängel vorübergehend geschlossen worden. Bei der Untersuchung am 20. Februar fanden Lebensmittelkontrolleure das „Mikado“ im Mediapark 4a – ein bei Kölnern beliebtes Restaurant mit mehr als 1100 Google-Bewertungen – in einem „hygienisch sehr schlechten Zustand“ vor.

Besonders alarmierend: In der Küche, wo roher Fisch und andere Zutaten für Sushi verarbeitet wurden, stellten die Kontrolleure Ausscheidungen von Schadnagern auf Arbeits- und Ablageflächen fest – und das in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln. Die Prüfer dokumentierten Mäusekot nicht nur in der Küche, sondern auch im Thekenbereich und im Lagerraum im Untergeschoss.

Die Küche war laut Prüfbericht „so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war“. Im Lagerraum wurde Mäusebefall auf dem Boden und auf Kartonagen nachgewiesen. Auch im Thekenbereich war der Fußboden besonders in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle, die während der regulären Öffnungszeiten stattfand, wurden im Restaurant Sushi und andere japanische Speisen zubereitet und an ahnungslose Gäste ausgegeben – in genau jenen durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen. Die Behörde stellte fest, dass „die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt“ waren.

Verschärfend kam hinzu, dass das beliebte Sushi-Restaurant keinerlei Eigenkontrollsystem vorweisen konnte. Es fehlten Dokumentationen zu Lagertemperaturen, Wareneingangskontrolle, Reinigungsplan, Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, Schädlingsmonitoring sowie Schulungen und Belehrungen des Personals.

Aufgrund der gravierenden Verstöße ordnete die Stadt Köln die sofortige Schließung des Betriebs an. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag, dem 21. Februar 2025, stellten die Prüfer fest, dass eine Grundreinigung der betroffenen Räume sowie eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt worden war. Allerdings waren die Fußbodenrandbereiche noch immer mit Mäusekot verunreinigt.

Die zuständige Behörde ordnete eine „arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Schadnagerkot in allen Betriebsräumen“ an. Bei erneutem Befall müssen die betroffenen Stellen umgehend gereinigt und desinfiziert sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung beauftragt werden.

Die Veröffentlichung dieser Verstöße erfolgt gemäß § 40 Abs. 1a Nr.3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), da ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Informationen werden voraussichtlich bis zum 2. November 2025 öffentlich zugänglich sein.

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