Kiel soll weitgehend nur noch neue Grundstücke genehmigen, auf denen man vorwärts parken kann, forderte eine Lokalpolitikerin. Jetzt legt sie den Rückwärtsgang ein. Was steckt dahinter?

Die Kieler Grünen-Politikerin und Mobilitätsdezernentin Alke Voß wollte offenbar Rückwärtseinparken in bestimmten Situationen verbieten. Einem Bericht der „Kieler Nachrichten“ zufolge hatte sie geplant, neue, große Grundstücke größtenteils nur noch genehmigen zu lassen, wenn Autos dort vorwärts ein- und ausparken können. Heißt: Es gibt genug Platz, damit man vorwärts auffahren, wenden und auch wieder vorwärts herausfahren kann.

Jetzt legt sie aber den Rückwärtsgang ein: Der entsprechende Antrag des Tiefbauamts wurde „von der Verwaltung zurückgezogen“, wie in der Tagesordnung des Umweltausschusses zu lesen ist. Ob die geplante Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutiert wird oder völlig vom Tisch ist – bislang offen.

Die Regel hätte für neue gebaute Parkplätze beziehungsweise Zufahrten gegolten, heißt es in dem Medienbericht. Werden bestehende Parkplätze umgebaut, müssten sie dann an die neuen Regeln angepasst werden. Aber: Das sollte nur gelten, wo es möglich ist. Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen in Straßennähe sollten bleiben dürfen, wie sie sind.

Neue Parkplätze sollten neben der Größe einige Anforderungen erfüllen müssen: Die Zufahrt sollte so gestaltet sein, dass Fußgänger gut zu sehen sind. Die Ein- und Ausfahrt sollte mindestens drei Meter breit sein. Alternativ hätten auch Hilfen wie ein Rolltor, eine Schranke oder Blinklichter eingesetzt werden können, damit Autos sicher und langsam auf die Straße fahren.

Kontrolliert hätte man das Ganze allerdings nicht, teilte das städtische Tiefbauamt dem Bericht zufolge mit. Der Antrag solle nur möglich machen, dass Rückwärtsfahren auf Grundstücken überhaupt verhindert werden kann, hieß es weiter.

Doch wieso hatte Voß diesen Schritt ursprünglich geplant? Die Maßnahme soll dabei helfen, Unfälle zu vermeiden, erklärte sie. Aktuelle Unfallzahlen zeigten, „dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt“, zitiert sie die „Kieler Nachrichten“. Der Plan hätte „das Gefährdungspotential für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer deutlich verringern“ sollen.

Und tatsächlich: 17,9 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden passieren demnach beim Rückwärtsfahren. Der Bericht bezieht sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. In Schleswig-Holstein zählten Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren zusammen sogar zu den häufigsten Unfallursachen (27,2 Prozent). In Kiel allein sei es 2023 zu 71 Unfällen durch Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren gekommen.

Share.
Exit mobile version