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Auto

Kein Bußgeld bei eingeschneiter Parkmarkierung

wochentlich.deVon wochentlich.de1 August 20252 Min Gelesen
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Kein Bußgeld bei eingeschneiter Parkmarkierung
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Kein Bußgeld bei eingeschneiter Parkmarkierung

Das sagt das Gesetz

Eingeschneite Parkmarkierung übersehen – droht ein Bußgeld?


Aktualisiert am 01.08.2025 – 09:20 UhrLesedauer: 2 Min.

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Parken im tiefen Schnee: Droht hier ein Bußgeld? (Quelle: SP-X)

In manchem Winter fällt selbst in Deutschland ungewöhnlich viel Schnee. Das stellt Autofahrer vor Herausforderungen – nicht nur auf der Straße, sondern auch beim Parken. Was jetzt zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Selbst die größte Umsicht schützt aber nicht immer vor einem Knöllchen. Zum Beispiel, wenn die Schneedecke eine Parklinie überdeckt und Sie deshalb die Markierung vermeintlich missachtet haben. Was dann? Müssen Sie das Bußgeld bezahlen?

Die Antwort: Nein, den Strafzettel müssen Sie nicht akzeptieren. Hier gilt nämlich der Sichtbarkeitsgrundsatz. Verdeckte Verkehrszeichen und Markierungen entfalten keine Rechtswirkung, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 3 RBs 336/09) schon im Jahr 2010. Ein Widerspruch kann sich also lohnen.

Trotzdem sollte niemand glauben, Schneefall setze alle Regeln außer Kraft.

Aber nicht allein verschneite Markierungen können das Parken im Winter erschweren. Die erste Hürde ist häufig schon die Wahl eines geeigneten Stellplatzes. Idealerweise steht das Auto bei Frost auf einer ebenen Fläche. Denn wenn sich Eis bildet, wird es beim Einsteigen rutschig. Das ist an einer Schräge deutlich gefährlicher als in der Ebene.

Wenn sich am Straßenrand bereits ein Schneeberg gebildet hat, sollten Sie das Auto nicht achtlos daneben parken. Die Fahrbahn muss weiterhin breit genug bleiben, dass der Verkehr ausreichend Platz hat. Bedenken Sie dabei, dass große Räumfahrzeuge und Lieferanten mehr Raum einnehmen als ein schmaler Kleinwagen. Idealerweise parken alle Autos deshalb nur auf einer Seite der Fahrbahn. Klappen Sie die Außenspiegel ein. Das schützt vor Spritzern der vorbeifahrenden Autos und vor Schäden. Würde es für den durchfahrenden Verkehr zu eng werden, dann suchen Sie lieber nach einem geeigneteren Stellplatz.

Wer unter stark zugeschneiten Dächern parkt, muss mit einer Dachlawine und dadurch mit viel Arbeit rechnen, um das Auto später vom Schnee zu befreien. Vor allem dort, wo es selten und wenig schneit, fehlen häufig entsprechende Warnschilder und Sicherungen an den Dächern.

Der Last des vielen Schnees kann auch mancher Ast nicht standhalten. Und abgebrochene Äste haben schon so manche Delle verursacht. Vermeiden Sie es deshalb auch, bei starkem Schneefall unter Bäumen zu parken.

Unter der dichten Schneedecke verstecken sich übrigens auch Poller und Bordsteine. Bahnen Sie sich deshalb besonders sorgsam und umsichtig den Weg in die Parklücke.

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