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Finanzen

Kann man das bei der Steuer geltend machen?

wochentlich.deBy wochentlich.de10 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Kann man das bei der Steuer geltend machen?
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Spende statt Auszahlung

Kann man Pfandspenden von der Steuer absetzen?

Aktualisiert am 10.12.2025 – 11:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Auszahlen lassen oder spenden? In vielen Supermärkten und Discountern kann man Pfandgeld inzwischen einem guten Zweck zukommen lassen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Wer Pfandgeld für einen gemeinnützigen Zweck spendet, tut etwas Gutes. Aber können auch die Spender selbst davon profitieren?

Egal, ob 25 Cent, 2,15 Euro oder 35,40 Euro: Wer sein Pfand zum Automaten bringt, hat bei Supermärkten und Discountern inzwischen häufig die Möglichkeit, den Pfandbetrag für einen guten Zweck zu spenden. Dafür hängt entweder eine Spendenbox aus, in die man seinen Bon werfen kann, oder aber man wählt direkt nach Pfandeingabe am Automaten aus: Das Geld soll gespendet werden.

Auf dem ausgedruckten Bon steht dann in der Regel der gespendete Betrag und der Hinweis, dass der Bon nicht als Spendennachweis fürs Finanzamt taugt. Sind solche Pfandspenden also grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar?

In dieser Form auf jeden Fall nicht, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Denn der gute Wille trifft hier auf ein bürokratisches Problem. Steuerrechtlich gelten Pfandbon-Spenden als Geldspenden. Und für Geldspenden an gemeinnützige Organisationen gibt es klare Regeln. Theoretisch könnte jede noch so kleine Spende absetzbar sein – wenn sie nachweisbar wäre.

In der Praxis ist das regelmäßig nicht möglich. Vielmehr wandert der Bon anonym in die digitale oder physische Spendenbox. Die Supermarktkette zählt am Ende des Monats den Gesamtbetrag und überweist ihn in einem Stück zum Beispiel an die Tafel oder eine andere Initiative. Der einzelne Spender taucht nirgendwo auf. Weder der Supermarkt noch die Organisation können sagen, welche Einzelperson wie viel gespendet hat. Für Finanzämter sind Pfandspenden daher ein schwarzes Loch.

„Das deutsche Steuerrecht verlangt einen persönlichen Spendennachweis“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Für Kleinspenden bis 300 Euro im Jahr genügt zwar ein Kontoauszug, aber auch der existiert bei einer Pfandbon-Spende nicht.“ Somit lassen sich Pfandbon-Spenden steuerlich nicht geltend machen. Nicht, weil sie zu klein wären, sondern weil niemand dokumentieren kann, dass sie überhaupt von Ihnen stammen.

Es gibt jedoch eine einfache Möglichkeit, die spontane Hilfe in eine steuerlich wirksame Spende zu verwandeln: Indem man Pfand wie gewohnt sammelt, sich den Betrag auszahlen lässt und dann selbstständig per Überweisung spendet. „Schon ist die Sache sauber dokumentiert“, sagt Karbe-Geßler. Für Beträge unter 300 Euro benötigt es dann nicht einmal eine Spendenquittung.

Eine weitere Alternative: Einen kleinen Dauerauftrag von zum Beispiel fünf Euro pro Monat an die gewünschte gemeinnützige Organisation einrichten – als Pfand-Ersatzspende. Beide Varianten machen das Engagement steuerlich tragfähig und halten den Gedanken der Pfandspende am Leben.

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