Ohne Konsequenzen

Jobcenter Termin absagen: Ist das überhaupt erlaubt?


09.05.2025 – 09:43 UhrLesedauer: 2 Min.

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Einen Termin beim Jobcenter sollten Sie nicht einfach schwänzen, sondern absagen. (Quelle: IMAGO/imago)

Einen Jobcenter-Termin sollten Sie einhalten oder absagen. Wie das gelingt und wann eine Absage möglich ist, erfahren Sie hier.

Wer in Deutschland seine Arbeit verliert und auf Hilfe angewiesen ist, kann vom Staat Sozialleistungen beziehen. Das Jobcenter regelt das Finanzielle, jedoch müssen Sie dafür einige Pflichten erfüllen. Dazu gehört, dass Sie regelmäßig zu den Terminen vor Ort erscheinen.

Die Einladung zu einem persönlichen Gespräch haben Sie meist etwa rund zwei Wochen vor dem Termin im Briefkasten. Wenn Sie an diesem Tag keine Zeit haben, dann ist es ratsam, schnellstmöglich den Termin abzusagen und um einen neuen zu bitten.

Prinzipiell ist es daher möglich, Termine zu canceln. Das geht allerdings nur, wenn Sie auch einen triftigen Grund haben, warum Sie an diesem Tag nicht beim Jobcenter erscheinen können.

Sie können die Termine beim Jobcenter auf verschiedene Wege absagen. Wenn Sie Ihre Einladung per Post erhalten haben, dann ist auf der letzten Seite davon eine Erklärung angehängt. Auf dieser können Sie ankreuzen, dass Sie den Termin verschieben möchten. Ergänzen Sie zudem den Grund dafür und geben Sie bei Bedarf einen Ersatztermin an. Dieses Schreiben können Sie dann entweder direkt im Amt abgeben oder in den Briefkasten schmeißen.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Termin online über die App Jobcenter digital abzusagen. Die App ist seit Januar 2025 in Betrieb. Bei einigen Jobcentern können Sie auch per E-Mail absagen.

Auch telefonisch ist es möglich, Termine beim Amt abzusagen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dort meist einige Zeit der Warteschleifen verbringen müssen, bis Sie einen Mitarbeiter am Hörer haben.

Wenn Sie vergessen, einen Termin abzusagen, dann kann das Konsequenzen für Sie haben. Das Jobcenter kann Ihnen daraufhin Ihre finanzielle Unterstützung kürzen. Auch diese Konsequenz kündigt das Jobcenter dann im Vorfeld mit einem Schreiben an.

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