Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
28 Prozent sparen: Jetzt Kfz-Versicherung wechseln
30.11.2024 – 13:07 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Kfz-Versicherung wird spürbar teurer. Doch wer jetzt handelt, kann bis zu 28 Prozent sparen. So nutzen Sie die Chance, noch günstigeren Schutz zu finden.
Viele Autofahrer müssen 2025 mit deutlichen Preiserhöhungen bei ihrer Kfz-Versicherung rechnen. Im Durchschnitt steigen die Beiträge um rund 25 Prozent. Doch es gibt eine gute Nachricht: Auch nach dem regulären Wechselstichtag am 2. Dezember können Versicherte ihre Police kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Laut Verivox lassen sich so im besten Fall bis zu 28 Prozent des Jahresbeitrags sparen.
Normalerweise enden die meisten Kfz-Versicherungen zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Da der übliche Stichtag, der 30. November, in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den 2. Dezember. Damit haben die Autofahrer mehr Zeit, den Anbieter zu wechseln. Ganz wichtig: Wer den Stichtag verpasst hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem kündigen und von günstigeren Tarifen profitieren.
Auch in diesem Jahr sind Kfz-Versicherungen deutlich teurer geworden. Eine Preiserhöhung gibt den Versicherten das Recht, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen – unabhängig vom regulären Kündigungstermin. Entscheidend ist, wann die Rechnung mit der neuen Prämie zugestellt wird. Nach Erhalt der Erhöhung haben Autofahrer vier Wochen Zeit, ihren Vertrag zu kündigen. Derzeit können sie durch einen Anbieterwechsel im Schnitt 28 Prozent des Jahresbeitrags sparen.
Nicht immer sind Preiserhöhungen auf den ersten Blick erkennbar. Auch wenn der Beitrag gleich bleibt oder sogar sinkt, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ein häufiges Beispiel ist der Wechsel in eine höhere Schadenfreiheitsklasse nach einem unfallfreien Jahr. Obwohl er in der Regel mit einem höheren Rabatt verbunden ist, kann es sein, dass dieser Rabatt nicht in vollem Umfang gewährt wird. Auch in diesem Fall gilt Ihr Sonderkündigungsrecht.
Um das Sonderkündigungsrecht korrekt auszuüben, muss die Kündigung klar auf die Beitragserhöhung hinweisen. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Kündigung beim Versicherer – nicht das Absendedatum. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich für den späteren Nachweis der Versand per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll.