Verbraucher erhalten jetzt einen breiteren Überblick, aus welchem Land ein Stück Fleisch kommt. Auch bei anderen Lebensmitteln gibt es mehr Informationen.
Beim Fleischkauf im Supermarkt und in Metzgereien bekommen Kundinnen und Kunden mehr Klarheit, woher die Steaks und Schnitzel stammen. Von diesem Donnerstag an sind Informationen zum Herkunftsland der Tiere für zusätzliche Fleischwaren Pflicht, wie eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) festlegt.
Die Verbraucherzentralen begrüßen die Ausdehnung, fordern aber noch weitergehende Schritte etwa auch für Kantinen und Restaurants. Bei den Angaben zu den Lebensbedingungen, die Tiere einst im Stall hatten, kommen bald ebenfalls Neuerungen auf bekannten Etiketten.
Die Kennzeichnungen
- In Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten werden Pflichtkennzeichnungen zum Herkunftsland auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch.
- Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen „Ursprung: Deutschland“.
- Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden.
Weitere Lücken schließen
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Verbraucherinnen und Verbraucher interessierten das Ursprungsland und auch die regionale Herkunft. Das Ausweiten der Kennzeichnung sei daher ein Schritt in die richtige Richtung.
Es müssten aber weitere Lücken geschlossen werden. „Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden.“
Außerdem sollten die Herkunftsangaben auf die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen und Mensen ausgeweitet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in der Speisekarte erkennen können, woher das Fleisch auf ihrem Teller stammt, sagte Pop.
Das Ministerium hat eine Ausweitung auf die Gastronomie auch schon im Blick. Özdemir argumentiert, mit den Herkunftsangaben könnten Verbraucher regionale Wertschöpfung und auch hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen.
So eine direkte Schlussfolgerung ziehen indes nicht alle. Verbraucherschützerin Pop sagte: „Die Herkunftskennzeichnung kann Rückschlüsse auf bessere Haltungs- und Produktionsbedingungen zulassen, wenn hierzulande die Tier-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards wesentlich angehoben werden.“ Dann hätten auch Landwirtinnen und Landwirte einen tatsächlichen Standortvorteil.
System mit fünf Kategorien
Viele Kunden interessieren sich auch für die Haltung der Tiere. Eine weit verbreitete Kennzeichnung der großen Supermarktketten dazu gleicht sich in diesem Sommer an das künftige staatliche Tierhaltungslogo an.
Die 2019 eingeführte freiwillige „Haltungsform“-Kennzeichnung gilt schon für Fleisch und verarbeitete Produkte von Schwein, Rind und Geflügel. Sie hat auf den Etiketten bisher die Zahlen 1 bis 4 für vier Stufen mit wachsenden Anforderungen. In der höchsten Stufe 4 ist auch Bio-Ware eingeordnet. Mit der Änderung soll sie aufgeteilt und eine eigene Stufe 5 für Bio geschaffen werden.
Herkunftsländer von Honig kommen auf die Verpackung
Auch auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht.
Bislang müsse bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen.
Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Süßungsmittel dürfen nicht enthalten sein. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.