Pflegende Angehörige unterstützen Menschen zu Hause und erhalten dafür Pflegegeld. Darf dieses bei Schulden gepfändet werden?
Ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld gezahlt, um die häusliche Versorgung sicherzustellen. Dieses Geld ist frei verfügbar, wird aber regelmäßig zur Entlohnung privater Pflegepersonen genutzt. Sind Sie verschuldet, droht keine Gefahr durch eine Pfändung, denn Pflegegeld ist besonders geschützt.
Pflegegeld auf dem P-Konto – Nachzahlung trotz Freibetrag nutzen
Die Gewährung von Pflegegeld erfolgt häufig rückwirkend. Eine Nachzahlung über mehrere Monate ist möglich. Besitzen Sie ein P-Konto, steht Ihnen Geld nur innerhalb des Pfändungsfreibetrags zu. Überschreitet die Nachzahlung den Freibetrag, ist eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Ansprechpartner ist die Vollstreckungsstelle, bei der Sie einen Antrag auf einmalige Freigabe des Pflegegeldes auf dem P-Konto stellen. Nachfolgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragsstellung:
- Auflistung aktiver Kontopfändungen, die bei Ihrer Bank eingegangen sind
- Leistungsbescheid der Krankenkasse über die Höhe der Nachzahlung
- Bescheinigung der Bank zum bisher eingerichteten Freibetrag
- Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass die Zahlung den Freibetrag übersteigt
Die Vollstreckungsstelle stellt die Pfändung einstweilig ruhend, sodass Sie über das Geld im Rahmen der Nachzahlung verfügen können. Liegen auf Ihrem Konto mehrere Pfändungen vor, führen Sie diese einzeln auf. Die Freigabe seitens der Behörde muss für jede aktive Pfändung einzeln erfolgen.
Pflegegeld in der Privatinsolvenz mit Freibetrag schützen
Lassen sich die Schulden aus eigenen Mitteln nicht mehr begleichen, ist eine private Verbraucherinsolvenz hilfreich. Pflegegeld gilt nicht als Einkommen und fällt damit nicht unter die Steuerpflicht. Deshalb ist es ist auf einem P-Konto nicht pfändbar.
Sie sind verpflichtet, die Leistungen beim Insolvenzverwalter anzugeben. Da das Pflegegeld als Beihilfe zur Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit gezahlt wird, kann der Freibetrag auf dem P-Konto durch eine Bescheinigung erhöht werden. Eine Insolvenz spielt keine Rolle. Sie behalten Ihr Geld und zahlen an die Gläubiger nur das, was über dem erhöhten Freibetrag liegt.
Pflegekinder im Haushalt – Pflegegeld ist unpfändbar
Betreuen Sie Pflegekinder in Ihrem Haushalt, erhalten Sie Vollzeitpflegegeld. In der Zivilprozessordnung (§ 850 a Nr. 6) ist festgelegt, dass dieser Betrag unpfändbar ist. Das Pflegegeld steht Ihnen zur Aufwendung für das Kind zur Verfügung und ist nicht mit Arbeitseinkommen zu vergleichen. Übersteigt die regelmäßige Zahlung des Pflegegeldes den Freibetrag Ihres P-Kontos, wird er auf Antrag dauerhaft erhöht. Weisen Sie hierfür nach, dass Sie Bezüge zur Vollzeitpflege des Kindes erhalten.