Reisepass und Personalausweis enthalten eine spezifische Buchstaben- und Ziffernkombination. Ein Detail hierbei sorgt für oft für Verwirrung.

Für die Identifikation einer Person muss der

Seit dem 1. November 2007 wird für deutsche Pässe Buchstaben des lateinischen Alphabets sowie die Ziffern 1 bis 9 für die einzigartige Dokumentennummer. In Dokumenten, die vor dem 1. November 2021 ausgestellt wurden, kann die Dokumentennummer auch die Ziffer 0 (Null) enthalten. Allerdings: Der Buchstabe O ist nicht enthalten. Damit soll eine Verwechslung mit der Ziffer ausgeschlossen werden.

Gängige Ziffern sind demnach: 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9.

Gängige Buchstaben sind: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z.

Ein I ist also auch nicht vorhanden, um eine Verwechslung mit der Ziffer 1 auszuschließen.

Auch für Personalausweise, die in Deutschland ausgestellt werden, gilt: Der Buchstabe O ist bei der Dokumentennummern nicht vorhanden. Allerdings darf die Ziffer 0 (Null) enthalten sein.

Gängige Ziffern beim Personalausweis sind: 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9.

Gängige Buchstaben beim Personalausweis sind: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z.

Die Dokumentennummer auf dem Reisepass und auf dem Personalausweis ist eine Kombination von Buchstaben und Zahlen. Dabei sind die Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und die Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z erlaubt. Die Buchstaben „o“ oder „i“ kommen nicht vor. Sie können leicht mit den Ziffern 0 (Null) oder 1 (Eins) verwechselt werden.

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