Nein, auf Autobahnen gilt keine konkrete Mindestgeschwindigkeit. Allerdings dürfen dort nur Fahrzeuge unterwegs sein, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können (§ 18 StVO). Wer also auf einer Autobahn fährt, muss zumindest theoretisch in der Lage sein, 61 km/h zu erreichen. Langsames Fahren ist nicht verboten, solange niemand gefährdet oder behindert wird. Wer aber aus bloßer Unsicherheit oder Unaufmerksamkeit den Verkehr behindert, kann dafür belangt werden.
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