Er zählt zu den schwersten Verbrechern Österreichs. Sein Urteil lautet Lebenslänglich, doch ein neues Gutachten könnten die Haft von Josef Fritzl beenden.

Am 26. April 2008 wurde das Grauen im niederösterreichischen Amstetten beendet. In einem Keller unter seiner Wohnung hatte Josef Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten, sie unzählige Male vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Für seine Taten wurde Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt. Seit März 2009 sitzt er seine Strafe im Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher in der Justizanstalt Krems-Stein ab.

Ein neues Gutachten könnte nun aber dafür sorgen, dass Fritzl die Justizvollzugsanstalt verlassen kann. Zuerst berichtete die österreichische Zeitung „Krone“. Mittlerweile ist Fritzl 88 Jahre alt. Vor 15 Jahren beschrieb die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner den verurteilten Verbrecher noch als „hochgradig seelisch-abartig“, wie die „Bild“ schreibt. Ein neues Gutachten von Kastner soll Fritzl nun seine Ungefährlichkeit attestieren.

In der nächsten Woche soll über das Gutachten entschieden werden

Die Gutachterin begründet ihre Einschätzung damit, dass Fritzl dement und gebrechlich sei. Außerdem habe er keinen Sexualtrieb mehr. „Mein Ziel ist, dass er freikommt, dann in einem Pflegeheim leben kann“, sagte Fritzls Anwältin Astrid Wagner, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, der „Bild“. In der nächsten Woche soll das neue Gutachten vom Landesgericht in Krems bewertet werden, heißt es weiter.

Der Weg aus der Haft dürfte für Fritzl jedoch ein langer sein, selbst wenn das Landesgericht in Krems das Gutachten positiv bewertet. Zuerst geht es um eine Verlegung in den Normalvollzug, wie „ORF“ berichtet. Sollte dieser zugestimmt werden, will Wagner einen Antrag auf bedingte Entlassung einreichen. Sie wolle dem Gericht „ein fertiges Paket“ vorlegen, das eine Unterbringung in einer Einrichtung empfehlen wird, die seine pflegerische Versorgung gewährleisten kann, schreibt „ORF“.

Erst im März 2023 gab es einen Beschluss, dass Fritzl weiterhin in Haft bleiben müsse. Dieser wurde allerdings von höherer Instanz gekippt und das Landesgericht Krems gab ein neues Gutachten in Auftrag, wie „ORF“ unter Berufung auf Ferdinand Schuster, den Sprecher des Landesgerichts Krems, schreibt.

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