Eine Kotztüte auf Rädern: Nach dem Oktoberfest übergab sich ein Fahrgast im Taxi – ein Streit um die teure Reinigung war die Folge. Der Fall ging vor Gericht. Wie er ausging und welches Detail entscheidend war.

Ein Volksfest, eine Taxifahrt und ein rebellischer Magen – das kann Ärger geben, der manchmal sogar vor Gericht endet. Ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 271 C 11329/10) zeigt, wer dann für die Reinigungskosten aufkommen muss.

Nach einem ausgiebigen Oktoberfestbesuch stieg ein betrunkener Gast ins Taxi. Während der Fahrt wurde ihm zunehmend übel. Er und seine Begleiter baten den Fahrer mehrfach anzuhalten – aber der Fahrer blieb auf Kurs. Die Folge: Der Fahrgast übergab sich auf dem Rücksitz. Der Taxifahrer sah die Schuld beim Fahrgast und verlangte von ihm Reinigungskosten in Höhe von 250 Euro.

Das Amtsgericht München war anderer Meinung. Der Fahrgast hatte zwar den Beförderungsvertrag verletzt. Aber der Taxifahrer hatte eine Mitschuld, da er trotz Bitten nicht anhalten wollte. Das Ergebnis: Der Fahrgast musste nur die Hälfte der Reinigungskosten in Höhe von 125 Euro tragen.

Der Fahrgast hatte Glück, dass er auf seine Situation aufmerksam gemacht hatte und der Taxifahrer falsch reagierte. Ansonsten wäre der Fall anders ausgegangen: Dann hätte der Fahrgast die Reinigung allein bezahlen müssen.

Der Beförderungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Taxifahrers als auch des Fahrgasts während einer Taxifahrt:

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