Angeblich Influencer abgemahnt
Heftige Kritik an Münchner Kultband – jetzt spricht der Anwalt
10.10.2025 – 18:04 UhrLesedauer: 3 Min.

Mehrere Influencer erklären, von der Spider Murphy Gang abgemahnt worden zu sein. Es soll um fünfstellige Beträge gehen. Doch was ist dran an den Behauptungen?
Zahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro sollen Influencer angeblich bezahlen müssen, weil sie insbesondere während des Oktoberfestes in den sozialen Medien die Musik der Spider Murphy Gang für ihre Beiträge verwendet haben. Besonders der Instagram-Account „munchner.gesindel“ kritisierte die Münchner Kultband zuletzt heftig und wetterte in einem Post: „Same Shit, different year! Wenn jährlich die Kasse klingelt.“
Der Vorwurf des Accounts: Die Spider Murphy Gang mahne Leute ab, um damit Einnahmen zu erzielen, „obwohl die Content Creator die Musik am Leben halten.“ Es sei schade, dass „sie solche Moves bringen“, da sie „für uns alle“ eigentlich „die Nummer 1 der Wiesn-Hits“ sind. Zwei andere Influencerinnen berichteten auf ihren Accounts, dass sie Abmahnungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro erhalten haben. Selbst private Accounts hätten demnach schon 6.000 Euro bezahlt.
Doch was ist dran an den Behauptungen und der Kritik? Bei der Crocodile Music Management GmbH aus Gräfelfing bei München, die sich um die Geschicke der Spider Murphy Gang kümmert, möchte man sich zu der Thematik auf Anfrage von t-online nicht äußern. „Wir sind nicht der Rechteinhaber“, erklärt Manager Jürgen Thürnau und verweist auf die Roba Music Verlag GmbH in Hamburg.
Deren Anwalt, Stephan Mathé, zeigt sich deutlich auskunftsfreudiger. Er bestreitet die auf Social Media erhobenen Vorwürfe stellvertretend für seine Mandantin vehement. So würden überhaupt keine Abmahnungen, sondern vielmehr sogenannte Berechtigungsanfragen versendet. Bedeutet konkret: Wenn die Musik der Spider Murphy Gang gewerblich, etwa für Werbevideos, genutzt wird, frage man bei den Influencern nach, ob eine entsprechende Lizenz dafür eingeholt wurde.
Denn: Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok haben zwei Musikdatenbanken, wie der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erklärt: Eine für private und eine für nicht private, kommerzielle Nutzungen. In den Nutzungsbedingungen der Plattformen werde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für nicht private Videos nur Musik aus der kommerziellen Musikdatenbank verwendet werden darf.
Die bekannten Hits der Spider Murphy Gang – besonders gerne werden laut Mathé die Songs „Skandal im Sperrbezirk“ und „Schickeria“ verwendet – seien jedoch niemals Teil der kommerziellen Musikdatenbank von Instagram und TikTok gewesen. „Eigentlich ganz einfach. Nur hält sich eben nicht immer jeder daran“, sagt der Rechtsanwalt.














