Wer auf deutschen Straßen rechts überholt, verstößt in den meisten Fällen gegen die Verkehrsordnung. Doch es gibt Ausnahmen.

Auf vielen deutschen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot, also keine freie Wahl der Fahrspur. Dazu zählen beispielsweise Autobahnen oder mehrspurige Landstraßen. Sie dürfen also nicht rechts überholen. Doch kennen Sie auch die Ausnahmen, in denen Sie sehr wohl rechts überholen dürfen?

Das sagt die StVO

Als Überholvorgang gilt laut Paragraf 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug, das sich auf der gleichen Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegt. Der Paragraf legt auch fest, dass Sie links überholen müssen. Parkende Fahrzeuge sind von der Regel ausgenommen.

Rechts überholen erlaubt: Das sind die Ausnahmen

In diesen Fällen ist rechts überholen erlaubt.

  • Innerorts, wenn mehrere Fahrstreifen in einer Richtung zur Verfügung stehen: In dem Fall dürfen Sie den Fahrstreifen frei wählen und auch rechts an den anderen fahrenden Autos vorbeifahren, solange Sie sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. Das gilt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen übrigens rechts überholt werden.
  • Auf Autobahnen und Landstraßen, wenn Sie sich mit konstanter Geschwindigkeit fortbewegen, der Fahrer auf der linken Spur jedoch seine Geschwindigkeit reduziert. In diesem Fall ist es erlaubt, mit gleichbleibendem Tempo weiter- und so vorbeizufahren. Nach einigen Metern dürfen Sie unter diesen Voraussetzungen sogar links einscheren.
  • Auf dem Beschleunigungsstreifen, wenn Sie etwa auf eine Autobahn auffahren. Sie dürfen hier links befindliche Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit auch rechts überholen. Gleiches gilt beim Verlassen der Autobahn auf dem sogenannten Verzögerungsstreifen. Wie es der Name bereits vermuten lässt, dürfen Sie hier aber nicht mehr beschleunigen. Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen gelten als eigenständige Fahrbahnen.

Was gilt im Stau und zähfließenden Verkehr?

Knifflig wird es im Kolonnenverkehr bis 60 Kilometer pro Stunde, auch bekannt als Stau oder zähflüssiger Verkehr.

In einem solchen Fall dürfen Sie rechts schneller fahren als links – allerdings nur dann, wenn Sie nicht mehr als 20 km/h schneller fahren als die Fahrzeuge auf der linken Spur. Bedeutet: Sie dürfen maximal 80 km/h schnell sein, wenn Sie in diesem Fall rechts überholen.

Voraussetzung ist außerdem, dass auf allen Fahrstreifen der Verkehr so dicht ist, dass die Autos in Fahrzeugschlangen nebeneinander fahren – also der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist, heißt es vom ADAC.

Dann machen Sie sich strafbar

Strafbar machen Sie sich, wenn Sie nur kurz einen möglichen Freiraum auf der rechten Spur auszunutzen, um sich dann wieder links einzuordnen. Wichtig: Die Beschleunigung beim Rechtsüberholen kann für das Strafmaß entscheidend sein.

Erste Eskalationsstufe: Ein Autofahrer beschleunigt auf der rechten Spur kurz, um dem Linksfahrer anzuzeigen, dass er schneller ist. Hier ist in der Regel ein Bußgeld fällig.

Zweite Eskalationsstufe: Wer so weit geht, rechts zu überholen, um dann wieder links einzuscheren, und den langsameren Fahrer im Anschluss auch noch ausbremst, macht sich einer Straftat schuldig.

Übrigens: Auch wenn Sie notorische Linksfahrer rechts überholen, gilt dies nicht als legitime Notwehr, sondern ist ebenso strafbar.

Diese Bußgelder drohen

Ob Sie Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten, und wie die Höhe des Bußgeldes ausfällt, hängt übrigens davon ab, wo das Vergehen passiert: Wer außerhalb dieser Ausnahmen rechts überholt, riskiert außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Denn wegen der hohen Geschwindigkeiten ist das Fehlverhalten dort besonders gefährlich. Innerorts droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Über das übliche Strafmaß hinaus kann auch versicherungsrechtlich das Rechtsüberholen als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Sollte es zu einem Unfall kommen, entfällt gegebenenfalls der Versicherungsschutz, und Schäden am eigenen Auto müssen Sie selbst tragen.

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