Weihnachtsgeld im Job

Diese Regionen und Branchen zahlen am häufigsten


21.11.2025 – 11:52 UhrLesedauer: 3 Min.

Handschlag vor dem Interview: Für viele ist das Weihnachtsgeld ein entscheidendes Argument, sich auf eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben. (Quelle: AntonioGuillem)

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Viele wünschen sich Weihnachtsgeld, doch nur wenige bekommen es. Eine neue Studie zeigt: Nicht jeder Job kann mit dem Extra zum Fest aufwarten.

Geschenke, Festessen, Reisen – die Weihnachtszeit geht ins Geld. Umso erfreulicher, wenn der Arbeitgeber ein zusätzliches Gehalt überweist. Für viele Beschäftigte ist das Weihnachtsgeld eine willkommene Entlastung und oft auch ein Zeichen der Wertschätzung.

Doch wie häufig wird dieser Bonus überhaupt angeboten? Laut einer aktuellen Auswertung des Verbraucherportals Allright verspricht im Durchschnitt nur jede sechste Stellenausschreibung eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt.

Die Untersuchung basiert auf Daten des Jobportals Indeed und hat Angebote in den 100 größten Städten sowie nach Bundesland und Beruf genauer unter die Lupe genommen.

Saarland vorn, Stadtstaaten hinten

Spitzenreiter im Bundesländervergleich ist das Saarland: In 21,6 Prozent der ausgeschriebenen Stellen wird ein Bonus zum Jahresende versprochen. Auch Niedersachsen (19,4 Prozent) und Thüringen (19,9 Prozent) liegen deutlich über dem Schnitt. Dahinter folgen Baden-Württemberg (19 Prozent) und Brandenburg (18,8 Prozent).

Am anderen Ende der Skala stehen die Stadtstaaten: In Hamburg (12 Prozent), Berlin (13 Prozent) und Bremen (15,9 Prozent) steht Weihnachtsgeld besonders selten in der Jobausschreibung. Auch Hessen (16,7 Prozent) und Sachsen-Anhalt (17,4 Prozent) liegen unter dem Durchschnitt.

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Die höchsten Chancen auf Weihnachtsgeld bieten Arbeitgeber in Hanau: 23,7 Prozent der dort ausgeschriebenen Stellen enthalten den Bonus. Knapp dahinter folgen mit je 22 Prozent Gera, Leverkusen, Kassel und Bergisch Gladbach.

Weniger erfreulich sieht es in Großstädten wie Frankfurt am Main aus – mit nur 10,9 Prozent bildet die Metropole das Schlusslicht. Auch in Düsseldorf (11,3 Prozent), Wiesbaden (11,5 Prozent) und München (11,8 Prozent) ist der Anteil gering – obwohl dort die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind.

Ein Blick auf die Berufsgruppen zeigt große Unterschiede: Besonders gute Chancen auf eine Sonderzahlung haben Beschäftigte in der Kinderbetreuung, wo 36,8 Prozent der Jobangebote mit Weihnachtsgeld locken. Auch im Einzelhandel (32,8 Prozent), in der Lagerhaltung (30,7 Prozent) sowie in Produktion und Fertigung (25,7 Prozent) ist die Quote hoch – vermutlich wegen der hohen Belastung in der Vorweihnachtszeit.

Auch Pflegekräfte profitieren überdurchschnittlich oft: Bei knapp jeder dritten ausgeschriebenen Stelle (29,8 Prozent) im Bereich Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege ist die Sonderzahlung vorgesehen.

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Kaum Chancen auf Weihnachtsgeld gibt es laut Studie dagegen im Sportbereich (2,39 Prozent) sowie in Kunst und Kultur (3,84 Prozent). Auch Ärztinnen und Ärzte (5 Prozent) sowie Beschäftigte im Marketing (5 Prozent) und in der Softwareentwicklung (5,4 Prozent) finden den Bonus selten in Stellenanzeigen.

Eine Zahlung wie das Weihnachtsgeld sei nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch ein zentrales Zeichen der Motivation und Wertschätzung für gute Arbeit, sagt der Arbeitsrechtsexperte Paul Krusenotto vom Verbraucherportal Allright. Zudem könne sich aus wiederholten Zahlungen ohne Vorbehalt ein rechtlicher Anspruch entwickeln.

Wenn der Arbeitgeber also über Jahre hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann ein Anspruch darauf entstehen, selbst wenn man zum Jahresende ausscheidet, erklärt Krusenotto weiter. Nur wenn das Weihnachtsgeld ausdrücklich als reine „Betriebstreueprämie“ deklariert ist, kann die Zahlung rechtmäßig an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses geknüpft werden.

Besonders wichtig kann das Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung sein: „Ein bestehender Anspruch – ob vertraglich oder tariflich geregelt – ist Teil des relevanten Gesamtgehalts. Das kann bei der Berechnung einer Abfindung berücksichtigt werden und diese deutlich erhöhen“, so der Jurist.

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