Die Immunität von Stephan Brandner wurde aufgehoben, der Weg ist damit frei für ein Strafverfahren gegen den AfD-Politiker. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit einer Journalistin, die er als „Faschistin“ bezeichnete.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend „zur Durchführung eines Strafverfahrens“ die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Im Parlament stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU sowie die Gruppen von Linke und „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) für die Aufhebung von Brandners Immunität. Die AfD-Fraktion enthielt sich, ein fraktionsloser Abgeordneter stimmte gegen den Antrag.
Brandner ist selbst Jurist, in der AfD-Fraktion stellvertretender Leiter des „Arbeitskreises Rechts“ und Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer. Der 58-Jährige ist zudem stellvertretender Sprecher des AfD-Bundesvorstands.
Grund für die Aufhebung seiner Immunität ist nach Informationen von t-online ein Rechtsstreit, den Brandner mit der Redakteurin Ann-Katrin Müller vom Nachrichtenmagazin „Spiegel“ führt. Brandner hatte sie auf der Plattform X zunächst „Faschistin“, später auch „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ genannt. Die Redakteurin, die beim „Spiegel“ für die Berichterstattung über die AfD zuständig ist, geht seither gegen Brandner vor – mit Erfolg.
Brandner sagte t-online am Donnerstagabend: Er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Die Bewertung aber sei klar: „Um in den von mir verwendeten Begriff auch nur ansatzweise Rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen, fehlt mir die Phantasie.“ Er habe einen Begriff verwendet, der im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in Parlamentsdebatten „inflationär in Dutzenden Varianten“ verwendet werde, behauptet Brandner.
Die Antragsgegnerin sei „als verbohrte und AfD-fixierte Journalistin eine linke Aktivistin und daher mitten im Meinungskampf“, so Brandner weiter. Sie und ihr Arbeitgeber scheuten auch auf den Titelseiten nicht vor der penetranten Verwendung des Begriffs zurück. „Ich habe nichts anderes getan, als von meinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen“, findet Brandner.
Die Justiz beurteilt das bisher deutlich anders: Drei Mal bereits hat das Landgericht Berlin II den AfD-Politiker zur Zahlung von Ordnungsgeld verpflichtet. Zunächst für die Beschimpfung der Redakteurin als „Faschistin“: Im Januar urteilte das Gericht, dass bei der Redakteurin jegliche tatsächlichen Anknüpfungstatsachen fehlen würden, um sie so zu nennen.
Zwei weitere Ordnungsgelder kassierte Brandner im April und August, weil er die Aussage wiederholte. Inzwischen soll der AfD-Politiker insgesamt 50.000 Euro zahlen.