Der Asylantrag eines 35-Jährigen, der in Sarstedt einen Mann getötet haben soll, ist laut Gericht unbegründet und widersprüchlich. Wird er bald abgeschoben?
Der 35-jährige Iraker, der am Bahnhof in Sarstedt (Region Hannover) einen 61-Jährigen mit einem Messer getötet haben soll, darf nun doch abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Hannover ist mit seiner Entscheidung einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefolgt.
Der Asylantrag des 35-Jährigen sei demnach „offensichtlich unbegründet“, weil die von ihm gemachten Angaben „eindeutig unstimmig und widersprüchlich, eindeutig falsch oder offensichtlich unwahrscheinlich“ seien. Weder in Polen noch in Deutschland habe er überzeugend eine Verfolgungsgefahr schildern können.
So sei laut dem Verwaltungsgericht etwa seine befürchtete Verfolgung durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) unbegründet, da der IS im Irak im Wesentlichen besiegt sei. Zudem hatte der Mann angegeben, staatliche Stellen hätten ihn unter Drohungen aufgefordert, Wehrdienst zu leisten. Dies könne laut dem Richter nicht stimmen, da es weder im irakischen Zentralstaat noch in der Region Kurdistan-Irak eine Wehrpflicht gebe. „Insgesamt habe sich die Abweisung seiner Asylklage daher nahezu aufgedrängt“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts zu der Entscheidung.
Ferner sprechen schwerwiegende Gründe für die Annahme, dass der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle – auch dies sei ein Grund gegen das Asyl. Schließlich bestehe der dringende Tatverdacht, dass der Antragsteller vorsätzlich einen anderen Menschen getötet habe.
Der Tatverdächtige hatte zuvor bereits mehrere Asylanträge gestellt, die abgelehnt worden waren. Durch eine Klage und einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht hatte er einen Abschiebestopp erreicht – seit September 2022 galt er daher als geduldet.
Trotz der aktuellen Entscheidung ist eine baldige Abschiebung des Irakers unwahrscheinlich. Grund dafür ist das laufende Strafverfahren: Sollte der Mann verurteilt werden, sei eine Abschiebung in der Regel erst nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe möglich, erklärte das Verwaltungsgericht.
Anfang September soll der 35-Jährige den 61 Jahre alten Hotelbesitzer aus der Region Hannover in der Nähe des Bahnhofes von Sarstedt getötet haben. Er soll Bewohner der Unterkunft gewesen sein, die von dem Opfer betrieben wurde.