„Unschuldige Bürger ärgern“

Patzig bei Polizeikontrolle: Das kann teuer werden


Aktualisiert am 19.06.2025 – 08:05 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bei einer Verkehrskontrolle: Auch das Verhalten des Autofahrers kann das Bußgeld beeinflussen. (Quelle: Uwe Anspach/Archiv/dpa)

Ein Autofahrer rauscht mit Tempo 113 über die Autobahn – erlaubt sind 80. Doch richtig teuer wird es erst später. Denn auch sein Verhalten bei der Kontrolle gefällt dem Gericht gar nicht.

Tempoverstöße haben ihren Preis, wenn man dabei erwischt wird. Das ist bekannt. Doch dass es noch teurer werden kann, wenn man sich bei einer Polizeikontrolle unkooperativ oder patzig verhält, zeigt ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 ORbs 20/25-122 SsBs 5/25). Der ADAC hat den Fall öffentlich gemacht.

Ein Autofahrer war auf der Autobahn deutlich zu schnell unterwegs. Statt der erlaubten 80 km/h zeigte das Messgerät einer Zivilstreife 113 km/h. Auch innerorts hielt er sich nicht ans Limit, fuhr 23 km/h zu schnell. Doch was das Bußgeld am Ende in die Höhe trieb, war sein Verhalten bei der Kontrolle: Er schaltete den Motor erst nach mehrmaliger Aufforderung ab, hatte den Fahrzeugschein nicht dabei, nannte die Polizisten „Zeugen“, sprach von „unschuldigen Bürgern“, die „geärgert“ würden – und dass sich die Polizei lieber um Demonstrationen kümmern solle.

Das Amtsgericht sah in diesem Verhalten eine klare Abweichung vom Regelfall – und erhöhte die Geldbuße um 25 Prozent. Begründung: Das sogenannte Nachtatverhalten – also das Verhalten nach dem eigentlichen Verstoß – kann bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt werden. Die Verteidigung legte Rechtsbeschwerde ein. Das Kammergericht aber bestätigte das Urteil: Der Mann habe sich provokant und distanzlos verhalten, was eine Erhöhung der Geldbuße rechtfertige. Ergebnis: 580 Euro und zusätzlich 250 Euro Bußgeld. Die genaue Höhe liege im Ermessen des Gerichts.

Der Fall zeigt: Wer auffällig wird, sollte bei einer Kontrolle besser tief durchatmen und sich beherrschen. Freundliches Verhalten kann Ärger vermeiden – auch wenn man sich im Recht glaubt. Denn Polizisten haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Wer kooperiert, kommt oft glimpflicher davon.

Auch Beifahrer sind gut beraten, den Mund zu halten. Ein gut gemeinter Kommentar wie „Ich hab‘ doch gesagt, du sollst langsamer fahren“ kann die Sache verschärfen. Und wer das Smartphone zückt und die Kontrolle filmt, sollte sich der rechtlichen Grauzone bewusst sein: Unter bestimmten Umständen kann das verboten sein.

Kurzum: Wer sich korrekt, freundlich und möglichst wortkarg verhält, ist meist auf der sicheren Seite. Wer hingegen provoziert, riskiert mehr als nur ein Bußgeld – er liefert im Zweifel gleich noch ein Argument für dessen Erhöhung.

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