Strafen drohen

Hier darf an Silvester nicht geböllert werden


Aktualisiert am 29.12.2024 – 09:52 UhrLesedauer: 3 Min.

Ein Schild weist auf ein Böllerverbot zu Silvester am Marienplatz hin (Archivbild): Nicht nur in der Innenstadt kann das Abbrennen von Pyrotechnik teuer werden. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)

Viele läuten das neue Jahr gerne mit einem großen Knall ein. Doch nicht überall darf in München an Silvester Feuerwerk gezündet werden.

In München gilt zum Jahreswechsel 2024/2025 in Teilen der Altstadt sowie innerhalb der Umweltzonen des Mittleren Rings erneut ein Böllerverbot. Wie die Stadt mitteilte, ist das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen in der Innenstadt vom 31. Dezember um 21 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr per Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats untersagt.

Das Verbot betrifft Pyrotechnik aller Kategorien mit Ausnahme von Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 wie Wunderkerzen und Knallerbesen. Vom Mitführverbot in der Altstadt ausgenommen sind Anwohner, sofern die Pyrotechnik in ihre Wohnung oder aus ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportiert wird.

Konkret gilt das Verbot in folgenden Bereichen:

Innerhalb der Umweltzonen des Mittleren Rings gilt das Böllerverbot ganztägig am 31. Dezember sowie am 1. Januar. An beiden Tagen ist es per Allgemeinverfügung verboten, „pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung“ zu zünden. Dazu zählen Raketen und Böller. Bei Verstößen gegen die Verbote droht ein Bußgeld, warnt die Stadt. „Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden“, heißt es.

Feuerwerkskörper werden in Deutschland in vier Kategorien (F1 bis F4) eingeteilt. Produkte der Kategorien F1 und F2 sind mit BAM- und CE-Kennzeichnung ohne spezielle Genehmigung erlaubt. Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 darf hingegen nur mit einer speziellen Erlaubnis verwendet werden. Die Bundespolizei warnt allerdings vor gefälschten F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen.

Kein Verbot für Feuerwerk gibt es im Englischen Garten. Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet dennoch darum, aus Gründen der Brandgefahr auf das Abbrennen von Pyrotechnik – insbesondere am Chinesischen Turm und am Japanischen Teehaus – zu verzichten. Zum Schutz der Parkvögel werden rund um das Schloss Nymphenburg Teilbereiche der Anlage, darunter Wasserflächen, Fontänenbecken und Freitreppen, gesperrt. Die Höfe der Residenz und der Nymphenburger Schlosspark bleiben geschlossen.

Aus Rücksicht auf die Tiere appelliert der Tierpark Hellabrunn, im Umkreis des Zoogeländes kein Feuerwerk zu zünden. „Im Sinne unserer bedrohten Tier- und Pflanzenwelt bitte ich, Rücksicht auf Tiere und Umwelt zu nehmen und keine Feuerwerke und Böller im Umkreis des Tierparks abzubrennen“, sagte die Hellabrunner Aufsichtsratsvorsitzende und Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl.

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